Axt/Beil Eisenzeit ?

Hallo ! Bin der neue :wink: Ich habe hier etwas wo ich nicht weiß worum es sich handelt. Vieleicht kann mir einer von euch weiterhelfen !? DANKE

Hallo, ich will Dir eigentlich gar nicht weiterhelfen! Ein Bild ohne Maßstab. Das abgebildete Objekt unsachgemäß gereinigt (siehe Bild 2), keinerlei Fundumstände, keine Angabe des Fundortes, keine Hinweise zur Meldung an die Fachbehörde/den Grundeigentümer. Dann aber die Überschrift Axt/Beil Eisenzeit, Dir ist aber nicht bekannt um was es sich handelt :b: Ganz sicher ein Zufallsfund!:innocent: Ganz einfach: "Wer sich hier für Interpretationen zu einem offensichtlich in einer “(dunkel)Grauzone” erworbenen Fund hergibt, dem ist nicht mehr zu helfen! BITTE

Danke für die aufschlußreiche Antwort. Ich habe das Teil auf einen Acker gefunden! Dort wurden auch schon einige Münzen gefunden. Es soll dort mal eine Slawensiedlung (?) gewesen sein… keine Ahnung… Ich sondel nach Sachen aus dem 2.WK. Daher hab ich von diesen Teil keine Ahnung und es hier reingestellt. Vieleicht hat ja einer Ahnung und kann mir weiterhelfen !? Achso, das Teil ist ca. 23cm lang…

Frag doch mal bei dem zuständigen Landesamt nach, die sagen Dir bestimmt was es ist. Zur Meldung bist Du ohnehin verpflichtet! Na ja, wenn die Slawen im Spiel sind, dann bewegen wir uns ja recht weit östlich. Dann handelt es sich ja um ein Schatzregalland. Da Du ganz sicher ein genehmigter Sondler bist, bin ich mal auf die Einschätzung des zuständigen Archäologen gespannt. Die wirst Du uns doch ganz sicher wissen lassen!? Darf man eigentlich auf bekannten Bodendenkmälern sondeln? So Leute wie Du sind, nach der Landwirtschaft, die größten Zerstörer von Kulturgut.

Frag doch mal bei dem zuständigen Landesamt nach, die sagen Dir bestimmt was es ist. Zur Meldung bist Du ohnehin verpflichtet! Na ja, wenn die Slawen im Spiel sind, dann bewegen wir uns ja recht weit östlich. Dann handelt es sich ja um ein Schatzregalland. Da Du ganz sicher ein genehmigter Sondler bist, bin ich mal auf die Einschätzung des zuständigen Archäologen gespannt. Die wirst Du uns doch ganz sicher wissen lassen!? Darf man eigentlich auf bekannten Bodendenkmälern sondeln? So Leute wie Du sind, nach der Landwirtschaft, die größten Zerstörer von Kulturgut.
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Was ist ein genehmigter Sondler ? Bei uns ist es nicht verboten ! (Brandenburg) Mir ist auch nicht bekannt das der Acker ein Bodendenkmal ist ! (bzw weiß ich es sogar) So nebenbei: Soll man für jedes Stück Metall zum Amt laufen ? Es tut mir ja leid das ich in solchen Sachen kein Experte bin. Aber meine Funde aus dem 2.WK die gefährlich sind melde ich immer brav! Hab schon eine goldene Kundenkarte beim KMRD :wink: Naja, lange Rede kurzer Sinn… Vieleicht kann mir jemand sagen um was es sich hier handelt !? DANKE

schau mal hier.

ich merke schon das man hier keine antworten bekommen kann… tolles forum… bzw. tolle kommentare. vieleicht gibt es noch mitglieder die nicht irgendeinen mist schreiben sondern mal sagen worum es sich handeln könnte ???

ich merke schon das man hier keine antworten bekommen kann… tolles forum… bzw. tolle kommentare. vieleicht gibt es noch mitglieder die nicht irgendeinen mist schreiben sondern mal sagen worum es sich handeln könnte ???
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Hier kannst Du mal schauen, was verboten ist und was nicht: § 10 Nachforschungen (1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor− schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge− nommen oder veranlasst werden. (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For− schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nachforschung besteht. § 11 Funde (1) Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale (§ 2 Abs. 1) handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. (2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde. Die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen. (3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalschutzbehörde kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängern, wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes dies erfordert. Besteht an der Bergung und Dokumentation des Fundes aufgrund seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches Interesse, kann die Frist auf Verlan− gen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert werden. § 7 Abs. 3 bleibt unberührt. Innerhalb der in Satz 2 genannten Frist hat die Denkmal− schutzbehörde dem Veranlasser die mit der Bergung und Dokumentation verbun− denen Kosten mitzuteilen. (4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bear− beitung in Besitz zu nehmen. § 12 Schatzregal (1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind unverzüglich an die Denkmalfachbehörde zu übergeben, wenn sie bei archäologischen Untersuchun− gen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt werden oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind. Ist doch ganz einfach! Ich habe so Leute wie Dich richtig satt, immer sind die anderen schuld. Im Normalfall fährt man auch kein Auto, wenn man keinen Führerschein hat!!! >:(

Hier kannst Du mal schauen, was verboten ist und was nicht: § 10 Nachforschungen (1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor− schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge− nommen oder veranlasst werden. (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For− schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nachforschung besteht. § 11 Funde (1) Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale (§ 2 Abs. 1) handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. (2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde. Die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen. (3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalschutzbehörde kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängern, wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes dies erfordert. Besteht an der Bergung und Dokumentation des Fundes aufgrund seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches Interesse, kann die Frist auf Verlan− gen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert werden. § 7 Abs. 3 bleibt unberührt. Innerhalb der in Satz 2 genannten Frist hat die Denkmal− schutzbehörde dem Veranlasser die mit der Bergung und Dokumentation verbun− denen Kosten mitzuteilen. (4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bear− beitung in Besitz zu nehmen. § 12 Schatzregal (1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind unverzüglich an die Denkmalfachbehörde zu übergeben, wenn sie bei archäologischen Untersuchun− gen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt werden oder wenn sie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind. Ist doch ganz einfach! Ich habe so Leute wie Dich richtig satt, immer sind die anderen schuld. Im Normalfall fährt man auch kein Auto, wenn man keinen Führerschein hat!!! >:(
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und ich habe nichts verbotenes gemacht. juhu ! Also kann hier keiner helfen bzw hat ahnung ? dumme kommentare bekomme ich auch aus der bild-zeitung

Doch hast Du! Das ungenehmigte Suchen ist eine Ordnungswidrigkeit. Hinzu kommt, falls der Fund nicht gemeldet ist, eine Unterschlagung. :db: Ich würde die Meldung mal nachholen. :!:

wie schon bereits erwähnt ist das benutzen eines metalldetektors in brandenburg grundsätzlich nicht verboten ! ein bruder von mir ist polizist und der andere beim KMRD ! Also da brauchst du mir nichts erzählen ! Zudem ich schon etliche male die Polizei und KMRD gerufen habe wegen Bomben-, Munitions- und Waffenfunde… Teilweise musste ich den KMRD bei der nachsuche unterstützen weil deren sonde abgekackt ist… Und woher soll ich nun wissen ob dieses teil nun was relevantes für die archäologen sein könnte ? Kann ja auch was aus der landwirtschaft sein… irgendwas vom pflug oder keine ahnung… deswegen hab ich es hier reingestellt, in der hoffnung das einer ahnung hat… aber es sieht so aus als wenn es nur dich gibt… mit deinen nichts sagenen kommentaren…

Ja, da liegst Du ganz schön verkehrt, auch wenn Dein Bruder der Papst ist. Du suchst nach Bodendenkmalen, das ist auch in Brandenburg genehmigungspflichtig! Lies Dir doch bitte einfach mal das Gesetz durch, da steht auch was so alles ein Bodendenkmal sein kann. Wenn Du über einen Acker geht, von dem Dir bekannt ist, dass dort eine slawische Siedlung war und außerdem Münzfunde vorliegen, dann ist das ganz einfach Vorsatz!!! Auch gehört der Fund dem Land! Ganz einfach, frag doch mal den Bruder “Pozilisten”. Da hilft es auch nichts zu sagen ich such mal, wie alle ganz schlauen Sondengänger, WK 2. So nun zum letzten Mal die Frage: Meldest Du den Fund den zuständigen Stellen? G_G

lies du dir mal lieber die gesetze durch ! alles was tiefer als 1 m liegt zählt als bodendenkmal ! (jedenfalls in deutschland) Und warum soll ich was melden wo ich garnicht weiss was es ist !? dann kann ich ja auch schrottcontainer melden… juhu… ich gebe es auf… das wird mir hier zu blöd… nur ein klugscheisser der müll schreibt und mehr nicht… schade… habe gehofft das man mir jemand was über das teil sagen kann…

Wak warum mußt Du Dich hier so als Moralapostel aufführen? Carovska ist ein neues Mitglied und hat ein Anliegen. Wenn hier alle so aggressiv auftreten würden wie Du, gäbe es bald keine interessanten Beiträge mehr.

Hallo trine, weil ich so Leute zur Genüge kenne und das Schema immer ähnlich abläuft. Dass der Ton etwas polarisiert, räume ich ein. Fakt ist, dass der gute Sondengänger mehrfach auf das Gesetz und sein Fehlverhalten hingewiesen wurde und er keinerlei Einsicht zeigt. Möchtest Du hier Funde diskutieren, die ungenehmigt, undokumentiert, nicht fachgerecht behandelt wurden? Ist es Dir egal, dass einfach jeder durch die Gegend rennt und Kulturgut plündert? In diesem Fall sogar gezielt auf einer slawischen Siedlungsstelle. Regen Dich die geäußerten Schutzbehauptungen nicht zum nachdenken an? Die laufen immer gleich ab. So jetzt nochmal etwas generelles zur Sondengängerei in der Archälogie: Es gibt einige aktive und geschulte Sondengänger, die mit der Archäologie zusammenarbeiten. Dagengen ist nichts einzuwenden, im Gegenteil, so ein Engagement ist eine Bereicherung. Der größere Teil besteht nur aus “Hobbysondlern”, diese Spezies ist vollkommen ungeeignet und gefährdet unser Kulturgut. Der Rest sind Raubgräber, die gezielt Bodendenkmale plündern. Die ganzen “Zufallsfinder” ziehen ohnehin in einschlägige “Fundforen” weiter. Da gibt es unzählige Beispiele. Ich nenne nur den mit den Knöpfen auf er Villa Rustica. Das waren übrigens auch Sondenfunde :b: @carovska Zitat carovska "lies du dir mal lieber die gesetze durch ! alles was tiefer als 1 m liegt zählt als bodendenkmal ! (jedenfalls in deutschland) Und warum soll ich was melden wo ich garnicht weiss was es ist !? dann kann ich ja auch schrottcontainer melden… juhu… ich gebe es auf… das wird mir hier zu blöd… nur ein klugscheisser der müll schreibt und mehr nicht… schade… habe gehofft das man mir jemand was über das teil sagen kann… Aha, es muss also tiefer als einen Meter liegen. Mich würde brennend interessieren, wo diese gesetzliche Grundlage zu finden ist? Dann könnte ich als Klugscheisser auch mal nachlesen. Nun endlich zu Deiner Fundfrage: Es ist ein archäologischer Fund! Dieser ist in Brandeburg gefunden und muss, laut § 11 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz − BbgDSchG, hier gemeldet werden. Es ist übrigens eine Axt. So, jetzt ist Dir ja bekannt, dass es sich um einen arch. Fund handelt! Meldest Du das Teil nun den zuständingen Amt (das frage ich schon zum Dritten Mal)? Wenn nicht kann es ja ein anderer melden/verlinken. :b:

Hallo! Also mir stellt sich hier genau eine Frage: Wenn du angeblich nicht wusstest, ob das Ding von einem Pflug stammt oder aus dem 2. WK, warum du dem Thread die Überschrift “Axt/ Beil Eisenzeit?” gegeben hast??? Also hattest du wohl doch eine Ahnung, um was es sich handelte? Übrigens: “Quellen und Anmerkungen […] [7] Es gibt dem Vernehmen nach zwar tatsächlich Regionen in Deutschland, in denen die Detektorsuche flächendeckend verboten ist. Diese liegen in ehemaligen Kampfgebieten des 2. Weltkrieges, z.B. in Brandenburg. Das Verbot hat jedoch nichts mit Denkmalschutz zu tun, sondern zielt darauf, das Ausgraben von Munition zu verhindern, weil bei Entschärfungsversuchen bereits viel Unheil geschehen ist. Ähnliche Verbotszonen gibt es auch in Frankreich auf dem Schlachtfeldern des 1. Weltkrieges.” http://www.sondengaenger-deutschland.de/recht/sondengaengerrechtslage.html Wer genau hat denn die Münzen, von denen du gesprochen hast, gefunden? Gibt es Bilder von dem Fund bevor du ihn gereinigt hast? Melden musst du diesen Fund auf jeden Fall, so ist auf jeden Fall die Gesetzeslage, und wenn du deinen Bruder den Polizisten da mit reinziehst und es dennoch nicht meldest, gefährdest du seinen Job, da er das auf jeden Fall anzeigen müsste. Sollte später rauskommen, dass er davon wusste und nichts unternommen hat, macht er sich ebenso strafbar wie du, nur dass das für einen Polizisten nicht so glimpflich ausgeht. Einen schönen Sonntag noch, S.

Ach so, nochwas: § 26 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer […] eine nach § 11 Abs. 1 erforderliche Anzeige nicht unverzüglich erstattet […] (4) Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden. Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) Das stammt aus dem Denkmalschutzgesetz Brandenburgs… §11 Abs. 1 hat WAK hier schon gepostet, das muss ich nicht wiederholen. S.

Die Überschrift habe ich deswegen gewählt weil es so ungefähr meine Vermutung war. Hätte ich genau gewusst was es ist dann hätte ich hier auch keinen Thread gestartet. Die Münzen hat ein Bekannter gefunden und auch Tonscherben. (keine Fotos vorhanden) Und er meinte das da mal angeblich eine Siedlung war… Aber es gibt keine offizielle Bestätigung dafür. Jedenfalls nicht aus arch. Sicht. Zum Thema Sondeln in Brandenburg: Wie gesagt ist es grundsätzlich erlaubt (man hat nur ein Problem wenn der Besitzer vorbei kommt und dem das nicht gefällt) Verboten ist es auf militärischen Gebiet und in den Seelower Höhen… Habe auch schon überlegt ob es sich um eine neuzeitliche Lochaxt bzw Stemmaxt handelt !? Wie ist es eigentlich bei Gebieten die durch Archäologen komplett abgesucht wurden (mit Funden) und jemand findet dort trotzdem was !? Muss man dann auch wieder zum Amt rennen ? (Ein Bekannter hatte das nämlich gehabt) Du merkst ich habe mit sowas nicht viel Erfahrung bzw garkeine. Habe auch mal gehört das der Handel mit sowas verboten ist !? Aber ich habe öfters diverse Sachen aus allen Epochen bei Auktionshäusern gesehen ! Gruß

Zitat carovska … die Münzen hat ein Bekannter gefunden und auch Tonscherben. (keine Fotos vorhanden) Und er meinte das da mal angeblich eine Siedlung war… Aber es gibt keine offizielle Bestätigung dafür. Jedenfalls nicht aus arch. Sicht. … Wie denn auch, wenn es nicht gemeldet wird! Zitat carovska… Zum Thema Sondeln in Brandenburg: Wie gesagt ist es grundsätzlich erlaubt … Nein, auf Bodendenkmalen nicht! … wie ist es eigentlich bei Gebieten die durch Archäologen komplett abgesucht wurden (mit Funden) und jemand findet dort trotzdem was !? Muss man dann auch wieder zum Amt rennen ? (Ein Bekannter hatte das nämlich gehabt) …. Du bist recht begriffsstutzig und beratungsresistent! Jeder Fund ist meldepflichtig! Die Suche ist genehmigungspflichtig, wenn es sich um BD handelt und die Funde gehören dem Land! Gibst Du es nicht ab machst Du Dich strafbar. Das sind die Fakten, wegen mir laber doch einfach weiter :stuck_out_tongue: Und eisenzeitlich ist das Ding nicht!

Hallo wak, Menschen mit einer Sonde können mehr für die Archäologie beitragen, als Jene, die an Unis aus Lehrbücher Vorträge halten und dabei jeden Zweifel an der Richtigkeit der Materie ausschließen. Gesetze und Strafandrohung führen zur Verfälschung der Geschichtsschreibung, denn die Sondengänger werden ihren Fund an Bundesländer zuschreiben lassen, in der sie kein Strafverfolgung fürchten müssen. Ich kenne diese Situation aus der Türkei, dessen Museen relativ leer sind und die Privatsammler im Ausland ihre Vitrinen erweitern müssen. Zudem soll man einen Fund nicht großartig bearbeiten oder “Reparieren”. Damit meine ich den Vorgang mit der Scheibe von Nebra. Zum Fund::detective: Der Fund zeigt mir eher das Teil eines Boden-Zerkleinerer, das sich gelöst haben muss. Dafür spricht die Aussage, das es von einem Acker stammt und zudem die Beschaffenheit des Objekts. Am Loch ist das Metall so bearbeitet, das es sich beim Ziehen über dem Boden nicht verdrehen kann. MfG ARFINDA1