Weiterer Elbfund!!!

finde ich, ehrlich gesagt, irgendwie ziemlich dämlich von dem menschen. mit dem keramikding kann er nun wirklich nix anfangen, nachdem es aufgenommen wurde, sowas haben die haufenweise im archiv liegen, das messer könnte man, nachdem es fotografiert und dokumentiert würde, auch in deinem besitz belassen…wenn sie es jetzt für sich behalten, haben sie damit wohl zukünftigte funde von dir eben nicht mehr zugänglich. idioten^^ rein rechtlich haben sie aber die möglichkeit: (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Tages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten und zu sichern, sofern nicht die zuständige Fachbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. (4) Die zuständige Fachbehörde oder ihre Beauftragten sind berechtigt, die Funde zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen. aber hier kann man auch argumentieren, dass da Besitz steht…eigentum wäre es weiterhin deines…Besitz ist geringerwertig als Eigentum, soweit ich weiß…

@Linnaeus1758

Hallo Linnaeus, was hast Du angesichts des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes von einem Beamten des Freistaates anderes erwartet ? Er hat Dir doch die Möglichkeit eröffnet näheres mit ihm abzuklären, also ruf an, rede mit ihm und bleib in Kontakt. Gruß Kurti

Hallo Linnaeus1758, das hätte man sicher auch noch etwas freundlicher formulieren können, aber immerhin schreibt der Mann ja, dass er für Rückfragen »gerne zur Verfügung« steht. Und davon würde ich an Deiner Stelle auch Gebrauch machen und (nochmal) nachfragen, wie alt das Teil denn nun nach Meinung der Experten ist, ob die betreffende Stelle als Fundplatz bekannt ist, was sich dort einst befunden hat etc. In der Sache hat der Mann vom Landesamt recht, denn in Sachsen gibt es das Schatzregal (s.u.). Hinsichtlich der Konservierung des Eisenfundes ist es auch nicht verkehrt, das vpn Experten machen zu lassen. Da hat man im Amt sicherlich mehr Erfahrung.

Besitz heißt, dass man etwas »in Händen hat«, also etwas mit einer Sache machen kann, Eigentum heißt, dass einem etwas gehört. Was zählt, ist also in der Tat das Eigentum. Allerdings werden tatsächlich in Sachsen Funde automatisch Eigentum des Landes:

Da kann man also wenig machen. Einen Fund nicht zu melden ist auch keine Alternative, denn dies würde gegen das Gesetz verstoßen und man würde sich strafbar machen. Allerdings spricht nichts dagegen, vom Amt Auskunft über die gemeldeten (und abgegebenen) Funde zu verlangen. Genau genommen liegt es auch im Interesse des Amtes, den Findern gegenüber entgegenkommend zu sein und sie so zu einer weiteren Zusammenarbeit zu ermutigen. Denn es nützt niemandem, wenn die Leute aus lauter Frust über die Bürokratie lieber nichts mehr finden wollen. Ob sie eventuelle Funde dann mitnehmen und nicht melden oder lieber einfach auf dem Acker liegen lassen: beides bedeutet einen Verlust für unsere Kenntnis der Geschichte und daran ist keiner interessiert. Daher wird sich das Landesamt (hoffentlich) auskunftsfreudig zeigen und sicherlich bei einer eventuellen Fundveröffentlichung oder Ausstellung auch gerne den Namen des Finders nennen.