Schwertfund in Nordhessen

Nein, hat er nicht. Du solltst besser lesen und nicht interpretieren. Es wird erwähnt, dass das Amt ihm unerlaubte Nachforschungen vorwirft. Zitat jophil: "…was ich denn wolle, es sei schließlich eine unerlaubte Nachforschung gewesen, dann hätte man sowieso keinen Finderlohn zu beanspruchen…"Zitat Ende Auch in dem HNA Artikel wird von einer ungenehmigten Grabung berichtet: Zitat." …Das Landesamt bestreitet dies und wirft dem Finder vor, er habe widerrechtlich gegraben…" Zitat Ende Keine Rede von einer NFG. Denn auch mit einer NFG kann man unerlaubte Nachforschungen anstellen. Nämlich Grabungen. :smiley: Außerdem ist mehrfach erwähnt, dass das Land im Dezember Kenntnis von den Funden erlangt hat. Solange währt der Streit. Noch sind wir in einem Rechtsstaat und soweit mir bekannt ist, gilt die Unschuldsvermutung noch. Gerade deshalb finde ich das Auftreten von Philipp krass. Nach seinen eigenen Darstellungen hat ermehrfach OWI’s begangen und wirft dann anderen Fehlverhalten vor. Einem Sachbearbeiter, ohne Belege, zu unterstellen, dass er Tatsachen (Funde) verschweigt um eine Baumaßnahem durchzuziehen, ist für mich “ohne Worte”. Wenn mann dann noch so naiv ist einen öffentlichen Feldzug anzuzetteln, braucht man sich nicht wundern, wenn man auch mit seinem eigenem Fehlverhalten konfrontiert wird. Mal sehen, wann Herr Philipp seine Anschuldigungen hier untermauert. 8)

@Qinnar

Lies doch mal was Du an Philipps Darstellung vermißt hast. ZITAT Quinar:

Er hat hier zugegeben, dass er die oberflächennah, gefundenen Gegenstände wieder zurückgelegt und mit Erde bedeckt hat. Weiter schreibt er, dass das Amt nun plötzlich von einer Grabung spricht und das heißt doch, dass er sein geschildertes Vorgehen nicht als Grabung ansieht. ( Siehe Text weiter unten) Den Vorwurf der fehlenden NFG hat er nicht bestritten ( andere Behauptungen des Amtes schon ) und auch nicht behauptet er habe eine gehabt. Er hat sich also zu allen 3 Punkten geäußert und hier kann man kaum etwas fehlinterpretieren. @Quinar

Im Dezember welchen Jahres ? Das war im Dezember 2011 und jetzt ist es Januar 2014 ! Man Quinar, dass war nur eine retorische Frage von mir, um anzudeuten, dass man seit über zwei Jahren herumstreitet, ohne das von Amts wegen eine Anzeige oder einstweilige Verfügung erfolgte. Wann in dieser Zeit die Mutmaßungen des Anwalts geäußert wurden geht nicht klar aus dem Text hervor. J.Philipp spricht jedenfalls von einem Briefwechsel über Monate. ( siehe weiter unten ) ZITAT aus HNA:

Weiter heißt es, ZITAT aus HNA vom 29.12.13:

ZITAT jophil:

@Quionar

Herr Philipp hat diese Mutmaßungen nicht geäußert, sondern sein Anwalt. Ansonsten interessieren mich hier die gegenseitigen Anschuldigungen herzlich wenig, denn das muß der Anwalt verantworten und das Amt kann sich entsprechend wehren. Mir geht es darum, dass offensichtlich das Amt erst im Dezember von dem Fund im Juni erfahren hat. Wenn das stimmt, aus welchem Grund auch immer, dann ist das ein unhaltbarer Zustand . Auch wenn ein solches Versäumnis aus Personalmangel geschieht, muß man es aufklären und für Abhilfe sorgen. Da der Personalmangel wohl eher nicht zu beseitigen ist, wäre eine Änderung der Fristen im Schatztregal angebracht, denn es kann nicht angehen, dass trotz Schatzregal wertvolle Funde möglicherweise mit Steuergeldern zurückgekauft werden müssen, weil man mit der Fundbewertung und dem Amtshinundher zeitlich nicht klarkommt. Das ärgert mich in Bayern schon wahnsinnig, denn dort gibt es kein Schatzregal und man liest immer wieder, das seltene Funde durch ein Museum von Sondlern gekauft werden müssen. Auch bei einer genehmigten Nachforschung und Grabung oder einem Zufallsfund führt in Hessen ein solches Versäumnis trotz Schatzregal zur Übereignung an den Grundbesitzer und Finder. Nach dem Wortlaut des Gesetzes m.E. auch an einen Finder ohne Genehmigung oder wenigstens dann an den Grundstückseigner. Stell Dir einen Bauern vor, der beim Ausheben eines Grabens ein selsames Metallblech findet. Er ist grundehrlich und meldet das der Gemeinde. Ab sofort gehört der Fund dem Land, aber er muß binnen 3 Monaten eingetragen werden. Wenn sich das dann genau so abspielt wie offensichtlich bei J.Philipp, ohne Jemand eine Absicht zu unterstellen, dann gehört die "Himmelsscheibe von Hessisch -Bembeldorf " dem Bauern als Finder und Grundbesitzer. Kaufst Du sie ihm ab und stellst sie ins Museum ? Danke, Du bist wirklich nobel ! :smiley: Gruß Zorro, der Rächer der Witwen und Enterbten, auch kurz “Kurti” genannt. :stuck_out_tongue:

Du blubberst und verdrehst schon wie Paulchen. Friede seinem Account.  X-D Sicher hat Philipps Anwalt auch die Bilder und den Artikel zu verantworten. Fakt ist, dass Philipp hier mit anbewiesenen Anschuldigungen um sich wirft, und auf keine der zahlreichen Fragen annährend eingegangen ist. Das machst dann wenigstens Du.  X-D

Das ist nicht ganz so. Ich entschuldige es mal durch die fehlende denkmalfachliche Eignung. Eigentlich ist die Aussage vollkommen falsch. :smiley: Nämlich dann, wenn es sich um staatliche Nachforschungen oder solche im Auftrage des Landes handelt. Und in Hessen sind auch die ehrenamtlichen im Auftrag des Landes unterwegs. Deshalb auch mein nachbohren über eine NFG. Übrigens muss dieses in die Öffentlichkeit getragene Schauspiel ein Schlag ins Gesicht eines jeden genehmigten Augen- und Sondengängers sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand aus diesen Reihen mal schnell das Schwert ausgegraben hätte. 8) Wir werden ja die Aufklärung sicher noch bekommen. :b:

[mod]Also bitte. Einen etwas gepflegteren Tonfall. Wir sind hier doch nicht bei Facebook.[/mod]

@Quinar

Das betrifft meine Darlegung aber nur teilweise. Wenn das Land selber gräbt oder graben läßt ist es im Regelfall ja auch der Finder. An anderer Stelle bezweifelte ich bereits, dass J.Philipp als Finder gelten kann. Ich glaube kaum, dass es ihm gelänge nachzuweisen, dass man ohne ihn den Fund nicht gemacht hätte. Das Land muß trotzdem innerhalb der dreimonatigen Frist die Eintragung vornehmen. Im besagten Fall wäre es dann automatisch selbst der Finder nach § 984 BGB. Allerdings gibt ja noch einen Grundeigner mit 50% und der wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für Nachforschungsgenehmigungen besagen erst mal nur, ZITAT:

Jetzt gibt es aber noch andere Grundstücke. Wäre mit der Nachforschungsgenehmigung automatisch eine “Landesnachforschung” verbunden, dann bräuchte man hier, beim Verzicht auf die Regelung des § 984 BGB, nicht auf “Landeseigentum” zu verweisen. Grundsätzlich müßte bei anderen Grundstücken dann auch beim Verzicht der Eigentumsrechte des Landes oder der versäumten Eintragung wieder § 984 BGB gelten. Natürlich kann ich aus der Machtposition des Amtes heraus auch solche Genehmigungen mit einem Verzicht belegen. Aus der Richtlinie ist aber kein Automatismus herauszulesen. Auch hier bliebe bei Grundstücken die nicht dem Land gehören immer noch der Grundstückseigner mit seinen 50%. Und letztlich bleibt immer noch der (sicher nicht seltene ) Zufallsfund wie bei meinem Beispiel. Es ist also nach wie vor nicht akzeptabel dem Amt solche Verzögerungen der Eintragung durchgehen zu lassen und dann für kostbare Funde hohe Summen an den Bauern aus Hessisch-Bembeldorf und im anderen Fall 50% an diverse Grundeigner zu zahlen. Sicher gibt es Entschuldigungen dafür, aber dann muß man für Abhilfe sorgen, denn Schatzregale gelten auch für die Ämter. Freundliche Blubbergrüße :smiley: Kurti -------------------------------------- Mal nebenbei bemerkt, es wäre interessant mal die Rechtslage bei einer “Raubgrabung” zu überprüfen, wenn das Amt nach Kenntnisnahme und Übergabe des Fundes die Eintragungsfrist versäumt. Da OW und Raubgrabung auf die Handhabung des § 984 BGB vorher keinen Einfluss hatten, müßten in diesem Fall auch jetzt der illegale Gräber 50% des Fundes bekommen. !? =:-O Siehe Nr. 6 - Seite 16 Interessant ist auch, das Nachfolgefunde aus Fundstätten aus der Zeit vor dem Schatzregal dem damaligen Finder zu 50% zugesprochen wurden. ( Der mann mußte dazu allerdings in Berufung gehen. ) So, jetzt stürze Dich wieder auf jophil, denn ich nehme jetzt erst mal Auszeit. (schrieb Paulus 7a auch immer, wenn er ausgeblubbert hatte :stuck_out_tongue: ) Nimm aber vorher ein paar Baldrianpillen, das beruhigt ungemein.

Die Sache ist wirklich etwas mysteriös. Nach den Presseberichten wurden auf dieser Grabung keine Befunde aufgedeckt, da diese sämtlich im Pflughorizont aufgegangen wären und man hat nur Scherben gefunden. http://www.nh24.de/index.php/component/content/article/47036-baunataler-geschichts-puzzle

Mich irritiert die Diskussion. Am Anfang steht ein Zeitungsartikel und der Text von jophil: “Bitte lesen und kommentieren! Einzelheiten zur Vorgehensweise des Landesamtes und Fundumstände etc. später!” Warum drehen sich alle nachfolgenden Beiträge wie selbstverstäbdlich um Rechtsfragen, und wer wann möglicherweise irgendetwas hätte richtiger tun können? Ich bin an Archäologie interessiert, und würde gerne mehr über das -offenbar ganz besondere- Schwert erfahren und über das Beil. Mit diversen Rechtsexpertisen machen wir die Archäologie für eine breite Öffentlichkeiten nun wahrlich nicht interessanter. Einen Kasseler / Baunataler würde mehr interessieren, was die Funde über die Wüstung aussagen. Grüsse!

Moin, jophil meinte sicher nicht, dass wir die funde selbst kommentieren sollen, schon alleine deswegen, weil wir keine weiteren Informationen dazu haben (und er uns auch keine gibt/geben kann!) Es lässt sich von uns einfach keine Aussage zu den Funden treffen. Auf dem Bild erkennt man zu wenig, eine weitere Beschreibung gibt es nicht. Was sollen wir da für Aussagen über die Wüstung treffen? Ob das Schwert besonders ist oder nicht lässt sich nicht entscheiden. Rechtsexpertisen machen Archäologie vermutlich nicht interessanter, das ist wohl wahr. Obwohl einige Leute sich ja auch gerne auf solche strittigen Themen stürzen und das vielleicht sogar interessanter finden, als die Funde selbst.

Weil Herr Philipp die Rechtsfragen in dem HNA-Artikel in die Öffentlichkeit gebracht hat.

Vielleicht verfügt jophil über weitere und bessere Fotos von Schwert und Fundstelle?

Unterdessen hat er ja scheinbar gemerkt, dass die kleine PR-Kampagne gründlich daneben gegangen ist. Da er die Kommunikation engestellt hat, wird da nichts meher kommen. :-"

Dann müssen wir wohl auf die Veröffentlichung des Grabungsberichtes oder auf eine Vorstellung des Schwertfundes durch das Landesamt warten.