Berufsbezeichnung 'Archäologe' geschützt?

Blöde Frage möglicherweise: Ist die Berufsbezeichnung ‘Archäologe’ eigentlich geschützt? HerzlGrüße Jürgen

Schweigen ist ja auch eine Antwort. Aber was das Thema betrifft … Laut einem Herrn,namens Frank Lorscheider,zumindest nicht. http://www.dasv-ev.org/…pl/download/PodMainz (Seite 10,drittletzter Beitrag.) Gruß Daniel

Hallo Daniel, vielen Dank für den Link. Ich hatte die Hoffnung auf eine Antwort schon aufgegeben. Scheint irgendwie niemanden hier zu interessieren. HerzlGrüße Jürgen

hallo an sich eine gute frage… B-) ich habe auch keine ahnung, aber statt antworten eher gegenfragen anzubieten: - sind den allgemeine berufsbezeichnungen geschützt: müller, metzger, schuhmacher, zoologe - wenn ja, von wem? - in welchem zusammenhang meinst du “archäologe”: einfach im gespräch mit anderen? als “berufsbezeichnung” bei bewerbungen um stellen, stipendien o.ä.? nehme aber einfach mal an, daß die bezeichnung direkt nicht geschützt ist, du aber eventuell nachweisen müsstest, wie du daran gekommen bist (oder nur der akademische grad?) wenn du sie in irgendeinem zusammenhang benutzt hast/ benutzen willst… das ganze ist aber nur eine vermutung meinerseits. gruß philipp

Nun, bspw. ist die Bezeichnung “Historiker” nicht geschützt. Andere Berufsbezeichnungen wie bspw. “Psychotherapeut”, “Steuerberater” oder “Fotograf” sind gesetzl. geschützt. Meine Frage zielt darauf, ob sich eigentlich jeder “Hinz und Kunz” einfach mal so “Archäologe” nennen darf? Oder handelt es sich dabei auch um eine geschützte Berufsbezeichnung? HerzlGrüße Jürgen

Nein, ist es nicht, es nennt sich ja jeder hinz und kunz, der mal eine Feuersteinklinge gekloppt hat, z.B. Experimentalarchäologe… Nur dürfen die keinen akademischen Grad tragen (es sei denn, sie haben woanders einen erworben!). Aber andererseits ist es auch egal, da man sich ohne Studium nicht auf entsprechende Stellen bewerben könnte und man sich durch eine solche (Fehl-)Bezeichnung auch keine Vorteile verschaffen kann (zumindest keine, die mir einfallen).

  1. Es gibt einige geschützte Berufsbezeichnungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte\_Berufsbezeichnungen 2. von uns (= staatliche Garantie für einen ordentlichen Ausbildungsabschluß; evtl. strafbar und vor Gericht einklagbar) Ob jetzt “Archäologe” darunter fällt ist vielleicht einer der genannten Grenzfälle (unterstellt man damit einen staatlichen Abschluß?). – hns

Hallo ! Taucht jemand beim Landwirt auf, nennt sich Archäologe, will eine “Archäologische Grabung” auf seinen Feldern veranstalten und ist dabei Laie oder dazu gar nicht befugt > Macht er sich strafbar ! Hier werden Dinge vorgespielt die nicht den Tatsachen entsprechen. Und jeder Richter wird mit Wonne darauf zu antworten wissen ! :smiley:

Stefan,dann bring bitte auch Beispiele. Das eine “Archäologische Grabung” nicht von “Laienforschern” gemacht werden soll,sollte wohl jedem klar sein. Ist die Berufsbezeichnung jetzt “geschützt” oder nicht? Außer meinem oben genannten Link habe ich auch nichts gefunden.[unsure] Gruß Daniel

Hallo Daniel, nur mal so als Beispiel: Regionale Nachrichten aus Frankfurt, Rhein-Main und Hessen | fnp.de finde aber auch mehr…:innocent:

z.B: …ndeoberkante. Nach Diskussion mit einem anderen Dernauer Bürger habe er sich breitschlagen lassen, diesen Krug jemanden zu übergeben, der sich als Archäologe ausgegeben habe und den Krug dem Ahrgaumuseum zur Verfügung stellen wollte. Seitdem hat er von dem Krug nichts mehr gehört und gesehen. Ob dieser F… aus: http://www.ahr-eifel-rhein.de/seiten/artikel280707.pdf

Hallo zusammen, das geht ja nun jetzt total am Thema vorbei. Ob Archäologe mit oder ohne Studium, jeder der etwas vortäuscht was nicht den Tatsachen entspricht handelt zumindest unlauter. Auch ein [b][i]>richtigerBerufsbezeichnungArchäologe

:wink: Hallo, laut http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung gehört “Archäologe” wohl auch nicht zu den geschützen Berufsbezeichnungen. Nur wie gesagt: Missbrauch je nach Zusammenhang ist dennoch strafbar. Besten Gruß

Da wurde berechtigterweise gegen ein Mann eine Anzeige wegen Diebstahls beziehungsweise Hehlerei erhoben. Aber nicht,weil er sich als “arbeitsloser Archäologe” ausgegeben hat. Das 2. Beispiel sagt auch nichts aus,nur weil ein braver,wohl etwas naiver Bürger jemandem einen gefundenen Krug übergibt,weil sich derjenige als Archäologe ausgibt. :stuck_out_tongue_winking_eye: (Etwas mehr Misstrauen hätte da ja auch nicht geschadet!) Aber es steht nirgends etwas wegen einer Verurteilung wegen Missbrauch einer Berufsbezeichnung. Gruß Daniel

B-) Ja, stimmt Daniel ! Hier steht sogar sie hätten sich auch als Polizeibeamter ausgeben können… http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen Halte es dennoch für sehr fragwürdig. Und unbedingt vermeidbar ! Wer will schon getäuscht werden ?

guten abend! da hat sich ja doch noch eine “richtige” diskussion aus dem thema entwickelt :wink: aber ist Jürgen (und wir alle) jetzt schlauer als vorher? - mir scheint, meine antwort von vor einigen tagen bleibt mehr oder weniger gültig: es kommt halt drauf an… was man damit bezweckt, wofür man die bezeichnung/ den titel verwenden will bzw. tatsächlich verwendet. statistisch gesehen gibt’s sicher mehr personen die sich fälschlich z.b. als polizisten ausgeben denn als archäologen - bringt vielleicht auch nicht die vorteile :expressionless: außer alte krüge dem rechtmässigen finder abschwatzen usw. gruß philipp

Die Berufsbezeichnung an sich ist anscheinend zwar nicht rechtlich geschützt aber ich halte es halt so. Mit abgeschlossener Ausbildung an der Uni darf man sich Archäologe Ansonsten,als Laie,im Höchstfall “Heimatforscher” oder dergleichen obwohl es mit Sicherheit “Heimatforscher” gibt,die sich mehr Wissen angeeignet haben als ausgebildete Archäologen. Im Grunde spielt es ja auch keine Rolle,da ein normaldenkender,ehrlicher Mensch wohl nie auf die Idee kommt,sich mit fremden Federn zu schmücken. Gruß Daniel PS.: Ich denke,das Thema sollte soweit geklärt sein.:smiley:

Primär, rein etymologisch dürfte es jedem frei belassen bleiben, wen als Archäologe zu bezeichnen, ohne Zusätze wie “Beruf, Wissenschaftler” oder dergleichen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Bezeichnung “Archäologe” zivilisiert bis rechtlich engeren Deutungsansprüchen unterliegt, wie es in Beiträgen zuvor gut und abschliessend beschrieben wurde. Genau genommen könnte wer herausstellen, jeder der sich z.B. Archäologe, Pädagoge, Psychologe usw. nennt, schmückt sich mit fremden Federn, mit griechischen … :wink: Gruß, Alarich

Also eine archäologische Asugrabung, wird in der Praxis auch von Laien, wie du sie hier nennst durchgeführt. Das mag nicht die Regel sein, aber daran ist durchaus nichts auszusetzen. Das sind dann beispielsweise Ehrenamtliche Denkmalpfleger (vor allem, wenn es sich um Grabungen handelt, die nicht als Notgrabung angesprochen werden). Die Berufsbezeichnung Archäologe ist nicht geschützt.

Ich musste unfreiwillig an die <> aus verschiedenen Dokumentationen denken.

Bsp. -Piraten-Experte
-Heiliger Gral-Experte
-etc.