Hallo ich habe zwei Fragen zu diesem Fundstück, was ist das und wie alt ist das Fundstück?

Der Fundort ist im Norden von Italien, auf einer Wiese. Ich habe dieses Fundstück mit meinen Metalldetektor circa 10 cm unter der Bodenoberfläche gefunden.

Moin,

Regeln für die Sektion »Funde« - Vor Anfragen bitte lesen!

An Neulinge mit Fragen zu Fundstücken aller Art…

Damit bist Du bestens informiert.

Gruß

Jürgen

1 „Gefällt mir“

@MartinK

Du wunderst dich vielleicht, warum keine Antworten auf deine Frage kommen. Die von StoneMan gegeben Links hätten dir deutlich machen müssen, dass deine Angaben nicht ausreichen, um das „Suchfeld“ für dein Stück in irgendeiner Form einzugrenzen.

Norditalien ist unzureichende Ortsangabe, um auf konkrete Möglichkeiten menschlicher Hinterlassenschaften schließen zu können.

Beifunde würden eine mögliche Einordnung leichter machen.

Dein Fundstück ist zu unspezifisch, es könnte prinzipiell alles bzw. Teil von vielen Dingen gewesen sein.

Deine Fotos lassen zwar verrostetes Eisen vermuten, aber nur du kannst zutreffende Angaben machen.

Zur Rechtslage betreffend das Sondeln in Italien: In vielen Gebieten ist das meines Wissens absolut verboten. Trifft das auch auf deinen Fundort zu?

1 „Gefällt mir“

MartinK schrieb:

Der Fundort ist im Norden von Italien, genauer gesagt in Südtirol (Meran)
auf einer Wiese neben ein Haus (dort ist Sonden erlaubt). Rund 350 Meter entfernt vom Fundort, haben Archäologen vor etwa 20 Jahren einen Römischen Fund gemacht. Mein Fundort liegt deutlich tiefer als jenen Fund die die Archäologen gemacht haben. Ich weiß dass vor circa 700 Jahren neben meinen Fundort ein See (Kummersee) gewesen war, der ziemlich oft in großen Mengen ausgebrochen war (meinen Fundort hat der See oft überschwemmt, aber den Fundort der Archäologen ist höher als mein Fundort und deshalb ist er auch nicht überschwemmt worden). Zudem wurde der Fundort vor 25 Jahren mein künstlich mit Erde Aufgefüllt. Ich weiß nicht genau was das für ein Metall ist, aber vielleicht Eisen, es ist aber Vollmetall. Ich habe dieses Fundstück mit meinen Metalldetektor circa 10 cm unter der Bodenoberfläche gefunden. Meine Vermutung ist vielleicht dass das ein Messerhalter gewesen ist.

@ MartinK

Hallo Martin,

warum meldest Du den Fund nicht einfach der zuständigen Stelle ? Als Sondler sollte die Dir doch bekannt sein !!??
Ob Du in der Nähe einer “archäologischen” Fundstätte sondeln und graben darfst bezweifle ich sehr. :sunglasses:
Aber egal, eine Meldung an die Behörde ( Gemeinde !? ) schadet nichts. Sicher ist sicher ! :wink:

Italien. Ist es legal, mit dem Metalldetektor zu suchen?

ZITAT:

Nach dem Gesetz gehören Dinge von archäologischem Interesse , von jedermann und in irgendeiner Weise im Untergrund oder auf dem Meeresboden gefunden, dem Staat [1] .

Das durch den Einsatz von Metalldetektoren gefundene archäologische Erbe muss innerhalb von vierundzwanzig Stunden an das territorial zuständige Amt der Superintendanz, an die Gemeinde oder an die Behörde für öffentliche Sicherheit übergeben werden. Der Finder muss sich um ihre Erhaltung kümmern; Alle Kosten für das Sorgerecht und die Entfernung werden vom Ministerium erstattet.

Nach demselben Gesetz ist festgelegt, dass der Entdecker und Eigentümer des Grundstücks, in dem die Entdeckung gemacht wurde, einen Anspruch auf einen Preis hat, der als Prozentsatz des Wertes bewertet wird, der den gefundenen Funden zugeschrieben wird. Die Bewertung wird von der Superintendenz durchgeführt, die auch den Betrag vorschlägt, der, wenn er akzeptiert wird, gezahlt wird, nachdem der Entdecker seine Rechte nachgewiesen hat, wie zum Beispiel das Eigentum an dem Land zum Zeitpunkt der Entdeckung oder die Erlaubnis des Eigentümers, das Land zu betreten selbst. Die Auflösung des Preises erfolgt hingegen durch die Generaldirektion für archäologisches Erbe.

Aber wie kann festgestellt werden, ob ein wiederentdecktes Objekt geliefert werden soll oder nicht? Das Gesetz besagt, dass jedes Objekt, das älter als fünfzig Jahre ist, geliefert werden sollte.

Das Gesetz sieht auch ein absolutes Verbot der Verwendung von Metalldetektoren in der Nähe von archäologischen Gebieten vor . Um zu verhindern, dass der Indiana Jones-Lehrling Löcher bohrt und das Territorium entstellt, ist Forschung nicht nur in Gebieten mit landschaftlichen Einschränkungen wie Wäldern oder Nationalparks verboten.

[1] Gesetzesdekret n. 137/2002 vom 06.07.2002.

[2] Art. 822 cod. CIV. ENDE

Gruß
Kurti

3 „Gefällt mir“

@MartinK

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wurde an „deinem“ Fundort Erde aufgefüllt. Die kann von überall her gekommen sein, und damit auch menschliche Hinterlassenschaften aus jüngerer Zeit enthalten haben.

So zum Beispiel ein Fragment eines alten eisernen Fenstergriffes/Fensterwirbels (siehe Foto). An einen solchen hat mich dein Fundstück nämlich erinnert. Besonders dein zweites Foto, auf dem man Reste einer erhabenen Verzierung erkennen könnte.

Meinst du mit „Messerhalter“ einen Messergriff? Der würde wahrscheinlich von beiden Seiten gleich aussehen.

Richtig ist es in jedem Fall, deinen Fund zu melden, zum Beispiel bei der Gemeinde, wie von kurti vorgeschlagen.

Alternativ habe ich für dich einen Archäologen (Dr. Hanns Oberrauch) ergoogelt, der sich schon mit dem Passeiertal beschäftigt hat (sein PDF zum Passeiertal liegt im Anhang). Leider habe ich keine persönliche Kontaktadresse finden können. Gefunden habe ich aber ein Kulturzentrum, für das Dr. Hanns Oberrauch eine archäologische Ausstellung kuratiert hat. Vielleicht ist man dort bereit, den Kontakt zu vermitteln:

Lanserhaus (Kulturzentrum)
J.-G.-Plazer-Straße 22-24
39057 ST. MICHAEL/EPPAN
Telefon: +39 0471 667566
E-Mail-Adresse: wirtschaft.kultur@eppan.eu
iil0d0twtsnb.jpg Archaeologie-Passeiertal.pdf (2.73 M:sunglasses:

Ah ok danke, melde den Fund wenn ich wieder aus dem Haus gehen kann :slight_smile:

Hi…

könnte möglicherweise auch das Griffende eines Karabiner- Bajonetts aus dem WK1 sein…

Bitte unbedingt melden…

Gruß

Thomas

Moin,

öhhhm…

MartinK schrieb:

Ah ok danke, melde den Fund wenn ich wieder aus dem Haus gehen kann :slight_smile:

Gehst Du auch für den Besuch hier ins Forum aus dem Haus?! :o

OK, wenn Klartext notwendig ist…^^

Meldungen an Ämtern kann man per E-Mail, mit Bildanhang, grenzüberschreitend machen.

Wahnsinn oder? :sunglasses:

Gruß

Jürgen

1 „Gefällt mir“