Kann mir jemand sagen was das ist?

Hi. Haben heute bei bei erdarbeiten diesen abgerundeten Sandstein mit diesen Symbolen entdeckt. Weiß jemand was das ist?, danke im Vorraus 

Größe 25 cm x 60 cm

Hallo :smile:
Die Form sieht nach einem kleinen Grabstein aus. Die Symbole weiß ich auch nicht. Das rechte Symbol könnte ein Doppelkreuz oder Anker sein. 

Gruss Droesel 

Hi Verflixxt…

Dir ist sicher durch die Lappen gegangen, die Forenregeln zum Einstellen von Funden zu lesen… verflixxt aber auch… https://forum.archaeologie-online.de/discussion/1902/regeln-fuer-die-sektion-funde-vor-anfragen-bitte-lesen

Bitte die Fundumstände etwas umfänglicher erklären… Tiefe des Fundes und vor allem WO…

Was Du da gefunden hast ist ein Grenzstein.

Mit einem regionalen Bezug kann dann möglicherweise auch die Inschrift geklärt werden.

Ist die andere Seite auch in irgendeiner Art beschriftet oder verziert?

Gruß

Irminfried (so viel Höflichkeit muß sein)

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Verflixxt 

Mit dem Grenzstein liegt Irminfried sicher richtig. 
Am besten wäre es, wenn Du Dich an die zuständige Gemeindeverwaltung wendest. Hier gibt es möglicherweise noch alte Register. Die Gemeinde wird dann auch entscheiden ob dieser Fund weiter ans Amt für Denkmalschutz gemeldet werden muß. Unter den gegebenen Umständen halte ich das für angebracht.
Sicher gibt es auch einen Heimatpfleger der helfen kann.
Das wäre ein kürzerer Weg als hier über das Forum etwas zu erfahren.
Unbedingt genauen Fundort sichern.

Gruß
Kurti

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Die Gemeinde wird dann auch entscheiden ob dieser Fund weiter ans Amt für Denkmalschutz gemeldet werden muß.

Gruß
Kurti

Kurti, Du bist aber ein arger Optimist! :slight_smile:

Den meisten Gemeinden ist es recht egal, da sie sich mit Schutz für Kleindenkmale gar nicht auskennen

Es gibt sogar Gemeinden, da stehen gesammelte, alte Grenzsteine,

schön um ein Bänkchen drapiert, direkt vor dem Rathaus.

Denkmalschutz ist anders. :#

@ Sixpack

Das kann man ja sehen wie man will, aber in den meisten Bundesländern sind die Gemeinden als “Untere Denkmalschutzbehörde” ausgewiesen, wenn sie für die “Untere Bauaufsicht” zuständig sind und die wird in aller Regel von der Kreisverwaltung an die Gemeinden übertragen.
Auch bei Bodendenkmalen, die bei Bau-u.Erdarbeiten auf Gemeindegebiet freigelegt werden, liegt die Entscheidung bei der “Unteren Denkmalschutzbehörde” !
In der Regel ist aber hier eine Absprache mit dem LfD notwendig und angebracht wie z.Bsp. in Baden -Württemberg.

https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/die-denkmalschutzverwaltung-in-baden-wuerttemberg/die-unteren-denkmalschutzbehoerden/

Bayern
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=168106,12

Vielfach wird im Denkmalschutzgesetz sogar darauf hingewiesen, dass die Gemeinde zu verständigen ist. Oft wird auch die Untere-Denkmalschutzbehörde genannt.
Es ist jedenfalls nicht so, wie hier oft behauptet wird, dass der Finder die Entdeckung direkt dem LfD melden muß.

NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4488&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=375872

Wenn Gemeinden ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, dann ist das bedauerlich, aber nicht unbedingt die Regel.
Das kann man aber oft auch bei der mittleren und oberen Behörde feststellen. Personalmangel, höhere Interessen usw.usf. Darüber haben wir ja hier schon oft diskutiert.

Es gibt sogar Gemeinden, da stehen gesammelte, alte Grenzsteine,
schön um ein Bänkchen drapiert, direkt vor dem Rathaus.
_Denkmalschutz ist anders. _

Wenn ansonsten die Formalitäten erledigt sind, ist dieses “Freilichtmuseum” doch besser als eine Kiste im dunklen Keller beim LfD !! :grin:

Gruß
Kurti

kurti schrieb:

@ Sixpack

Das kann man ja sehen wie man will, aber in den meisten Bundesländern sind die Gemeinden als “Untere Denkmalschutzbehörde” ausgewiesen, wenn sie für die “Untere Bauaufsicht” zuständig sind und die wird in aller Regel von der Kreisverwaltung an die Gemeinden übertragen.
Auch bei Bodendenkmalen, die bei Bau-u.Erdarbeiten auf Gemeindegebiet freigelegt werden, liegt die Entscheidung bei der “Unteren Denkmalschutzbehörde” !
In der Regel ist aber hier eine Absprache mit dem LfD notwendig und angebracht wie z.Bsp. in Baden -Württemberg.

https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/die-denkmalschutzverwaltung-in-baden-wuerttemberg/die-unteren-denkmalschutzbehoerden/

Theorie und Praxis sind halt zweierlei. :cry:

In BW kenne ich doch einige Fälle, wo das Amt nicht informiert wurde, obwohl ein Denkmal bzw. eine Verdachtsfläche, überplant wurde und ein Neubaugebiet angelegt wurde.

Allerdings gebe ich Dir auch Recht.

Ein “Freilichtmuseum” ist doch besser, als wenn ein Grenzstein im Keller vor sich hingammelt oder als entwendetes Kleindenkmal in dem privaten Garten von einem “Sammler” steht.

@ Sixpack

_Theorie und Praxis sind halt zweierlei. _

Da widerspreche ich Dir keinesfalls, aber das betrifft nicht nur die “Untere Denkmalschutzbehörde” ! :angel:

Behörde ist halt Behörde. Mal funktioniert es, mal funktioniert es nicht und mal funktioniert es anders ! :wink:

Ansonsten gilt das Denkmalschutzgesetz und da hat nun mal die “Untere Denkmalschutzbehörde” ihren Platz und ihren Zuständigkeitsbereich ! In Bayern habe ich bis jetzt in meinem Umkreis kaum negative Äußerungen von Insidern, sei es von Seiten der Amtsarchäologie wie der Finder, bezüglich der zuständigen Gemeindeämter gehört. Da muß ja auch mindestens einer sitzen mit Besoldungsstufe 14 und technischen wie naturwissenschaftlichen Kenntnissen ! :sunglasses:

So, und jetzt gehst Du zum LfD und ich zur Gemeinde und melden unsere “Goldschätze” an, die wir zufällig, 50 cm tief im Boden vergraben, bei einem Waldspaziergang gefunden haben ! :grin:

Gruß

Kurti

Die UD ist bei uns auf Kreisebene etabliert. in den Gemeinden sitzen keinerlei Fachleute.

Dort herrscht eher die Mentalität: " …schnell zumachen, bevor die Arschologen was mitbekommen…" :zipper_mouth_face:

@Verflixxt … kannst Du uns noch Aussagen zu den gestellten Fragen machen?

Gruß

Irminfried

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