Abzeichen

… lieber die Volkshochule besuchen und nicht aus Langeweile Sondeln gehen oder anderweitigen gesetzeswidrigen Mist bauen!  >:(>:(>:(

 

 

3 „Gefällt mir“

@Irminfried

Das führt aber bei gewissen Leuten offensichtlich auch nicht zum Ziel. :innocent:

@Eddie schrieb:

  1. lass dich beim Sondeln an Denkmälern nicht erwischen
    Gruß Eddi
1 „Gefällt mir“

@Kurti   jepp, leider … und die Beratungsresistenz geht in vielen Fällen mit der Schreib- Leseschwäche konform… >:(

Danke und lieber sondeln aufn aker als irgend ein mist aus langeweile bauen .solang da bauer mirs erlaubt ist mir jegliche bauftragung oder genemigung egal sollen wen se schätze wolle selber suche

Danke das Du keinen Oma’s im Park die Handtaschen klaust.

Illegal Sondeln ist “Mist” und eine kriminelle Handlung!

2 „Gefällt mir“

@Kurti jepp, leider … und die Beratungsresistenz geht in vielen Fällen mit der Schreib- Leseschwäche konform

… >:(

Kolege draust dich nur weil hinterm pc anonym bist würdest dich aucj trauen wen du vor mir stehst las deine dumen komentare es isz leicht rauszugriegen für mich werd du wirglixh bist

Also las deine komentare bei dir wen nix beseres kommt du vogel

2 „Gefällt mir“

Habs sat das so leut nicht vor ihrer tür kehren  

1 „Gefällt mir“

>:(

5 „Gefällt mir“

Seltsam, mein wirklich “dummer” Kommentar mit dem Hinweis auf das verheimlichte polnische Spaceshuttle " Enterprise" hat Dich nicht zu Drohungen verleitet…

Also noch einmal, wie Maggie schrieb:

Illegales Sondeln ist strafbar…
 

Habs sat das so leut nicht vor ihrer tür kehren

Ich würde Ihnen dringend einen erneuten Schulbesuch empfehlen. Am besten gleich ab Klasse 1.

Dies hingerotzten Texte sind einfach eine Zumutung. Aber passend zu Ihrer Einstellung illegalen Handlungen gegenüber.

In diesem Sinne.

LG

2 „Gefällt mir“

@Irminfried

Seltsam, mein wirklich “dummer” Kommentar mit dem Hinweis auf das verheimlichte polnische Spaceshuttle " Enterprise" hat Dich nicht zu Drohungen verleitet…

Um drooen zu tun mus erst bekreiffen was ist geschribt da gewest ! ? =:-O

@Luci21

Ich würde Ihnen dringend einen erneuten Schulbesuch empfehlen.

Und Du meinst das nutzt noch was ? :smiley:

Vielleicht ist er ja Immigrant, aber dann ist sein Sondeln erst recht unverständlich. >:)

 

Ich verstehe nicht warum hier beide Seiten so am haten sind. Offensichtlich ist Deutsch nicht talys Muttersprache und somit kennt er sich wahrscheinlich in unserer recht komplizierten Gesetzteswelt nicht gut aus. Für dich taly ist das aber kein Grund Beleidigend gegen andere Forenmitglieder zu werden…

Du musst zur Rechtslage Sondeln wissen: 

Grundsätzlich brauchst du eine Amtliche Genehmigung wenn du graben möchtest, diese ist in den verschiedenen Bundesländeren unterschiedlich schwer zu erhalten.  

In BW stehen Dein Chancen ziemlich gering (ich gehe mal beider Französischen Grenze von Baden-Württemberg aus. 

Wenn du einen Schatz finden (auch sonstige Archäologische Funde) solltest greift das Schatzregal d.H. diese Funde gehören dem Staat und du bekommst keinen Anteil oder Finderlohn (im Konservativen Bayern ist das anders, deshalb werden dort auch mehr Funde gemeldet) 

Das heißt du darfst überall auf öffentlichem Gelände mit deinem Detektor rumrennen nur du darfst nicht Graben. Oberflächenfunde sind absolut ok. 

Da du in BW wohl nie die Genehmigung erhalten wirst kann ich deinen Standpunkt einigermaßen nachvollziehen. Aber wenn du Sondeln gehst rate ich dir suche nur dort wo Neuzeitlicher Abfall liegt damit du nichts wirklich Archäologisches ausgräbst und dir dann ein Gewissen machen musst weil du es nicht abgeben darfst und es so der Wissenschaft verborgen bleibt. Auch solltest du nicht am Rhein suchen da du dort schnell auf Weltkriegsmüll stößt und den Ärger mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst hast. 

Am besten machst Sondelurlaub in den USA, dort ist alles etwas freiehitlicher geregelt und die USA haben auch eine lange und hoch interessante Geschichte 

Gruß Eddi 

4 „Gefällt mir“

Eddi123

Da du in BW wohl nie die Genehmigung erhalten wirst kann ich deinen Standpunkt einigermaßen nachvollziehen. Aber wenn du Sondeln gehst rate ich dir suche nur dort wo Neuzeitlicher Abfall liegt damit du nichts wirklich Archäologisches ausgräbst und dir dann ein Gewissen machen musst weil du es nicht abgeben darfst und es so der Wissenschaft verborgen bleibt. …

Wo bitte liegt denn kein “Neuzeitlicher Abfall”?
Informiere Dich bitte bevor Du schlaue Tipps unter die Leute bringst. Speziell zum Thema Baden-Württemberg:

Rechtslage in Baden-Württemberg (Quelle: Landesamt für Denkmalpflege BW)

Der „Raubgräber“, der einen Bodenfund an sich nimmt, kann sich wegen Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StG:sunglasses: zum Nachteil eines Eigentümers der Fundsache strafbar machen. Nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) bedürfen in Grabungsschutzgebieten alle Handlungen, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, einer Genehmigung durch die höhere Denkmalschutzbehörde, das heißt für jeden Regierungsbezirk durch das jeweilige Regierungspräsidium. Dies gilt auch auf eigenem Grund und Boden oder bei Einverständnis des Grundstückseigentümers.

Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet

Wer keine Genehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium hat oder gegen Auflagen in einer solchen Genehmigung verstößt, begeht gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 DSchG eine Ordnungswidrigkeit, was mit einer Geldbuße in empfindlicher Höhe geahndet werden kann. Ordnungswidrigkeiten nach § 27 Abs. 1 DSchG verfolgen die örtlich zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden (das sind zugleich die unteren Baurechtsbehörden bei den Landratsämtern und bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise, Großen Kreisstädte, größeren Gemeinden sowie bei den Bauämtern der Verwaltungsgemeinschaften mit Baurechtszuständigkeit). Eine Geldbuße kann aber auch schon dann verhängt werden, wenn Nachforschungen mit dem Ziel erfolgen, Kulturdenkmale zu entdecken, ohne dass die dafür erforderliche Genehmigung nach § 21 DSchG vorliegt.

Ausweispflicht von Sondengängern

Sondengänger in Ortslagen, auf freiem Feld und insbesondere im Wald rechtfertigen den Verdacht, dass diese ungenehmigte Nachforschungen anstellen. Nur ausnahmsweise können Sondengänger auch einmal im amtlichen Auftrag unterwegs sein, zum Beispiel Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder mit Prospektionen beauftragte geschulte Sondengänger. Solche Personen können sich jedoch in aller Regel ausweisen beziehungsweise sind verpflichtet, das entsprechende Beauftragungsschreiben immer mitzuführen. In Verdachtsfällen sollten grundsätzlich die Polizei- oder Forstbehörden verständigt werden. Die gezielte Suche nach archäologischen Funden ohne die nach § 21 DSchG erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach § 27 Abs. 2 DSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250.000 Euro geahndet werden.

viele Grüße.

4 „Gefällt mir“

Ich habe in keinem Wort erwähnt das es erlaubt ist nach Neuzeitlichem Abfall zu suchen. Ich habe in meinem obigen Text klar gesagt dass jegliche Grabung genehmigunsflichtig ist. Mein Tip bezog sich rein darauf was am wenigsten Schaden anrichtet. Ich halte es Moralisch für vertretbar nach Neuzeitlichen Sachen zu suchen obwohl das Gesetz etwas anderes sagt (aber Frau Merkel verstößt auch gegen geltendes EU recht und jeder biegt Gesetzte wie er möchte). Also was möchtest du mir genau sagen? Das mei Ratschlag eine Illegale Tat beinhaltet? Das wusste ich schon vorher. Aber es ist unsinnig etwas komplett zu verbieten. Das zeigt auch der Cannabis verbot. Es hält niemanden davon ab seinen Trieben nach zu gehen. Deswegen empfehle ich dem Artikelschreiber dort zu graben wo es für die Allgemeinheit am wenigsten schaden anrichtet. 

Ich habe in keinem Wort erwähnt das es erlaubt ist nach Neuzeitlichem Abfall zu suchen. Ich habe in meinem obigen Text klar gesagt dass jegliche Grabung genehmigunsflichtig ist. Mein Tip bezog sich rein darauf was am wenigsten Schaden anrichtet. Ich halte es Moralisch für vertretbar nach Neuzeitlichen Sachen zu suchen obwohl das Gesetz etwas anderes sagt (aber Frau Merkel verstößt auch gegen geltendes EU recht und jeder biegt Gesetzte wie er möchte). Also was möchtest du mir genau sagen? Das mei Ratschlag eine Illegale Tat beinhaltet? Das wusste ich schon vorher. Aber es ist unsinnig etwas komplett zu verbieten. Das zeigt auch der Cannabis verbot. Es hält niemanden davon ab seinen Trieben nach zu gehen. Deswegen empfehle ich dem Artikelschreiber dort zu graben wo es für die Allgemeinheit am wenigsten schaden anrichtet.

Es ist also Unsinn komplett etwas zu verbieten, weil Du es für moralisch vertretbar hältst.
Sei froh das es Gesetze gibt an die sich die meisten Bürger halten, auch wenn Du das unsinnig findest.
Man könnte manche Sachen die Du schreibst sogar als Anstiftung zu einer Straftat auslegen.
Wie soll Deiner Meinung nach der „Artikelschreiber“ entscheiden was am wenigsten Schaden anrichtet? Er soll doch bitte überhaupt keinen Schaden anrichten.

Sorry aber ich finde diese Gesetze einfach nur Bullshit (meine Meinung). Durch das komplette verbot gehen viele Archäologisch wertvolle Sachen für die Allgemeinheit verloren. Ich komme aus BW und war erst letztens bei einem Vortrag eines Hobbyheimatforschers welcher erzählte wie er auf einer illegalen Suche dabei war. Diese Gesetzte haben das gleiche zur Folge wie die Anti-Alkohol gesetzte der Prohibition Era, nämlich der Konsum steigt. Und da diese suchen illegal sind wird NICHTS von den Funden abgegeben. Dadurch das es überall verboten ist machen die Sucher (weil sie sowieso illegal sind) keinen Halt vor Bodendenkmälern. Ein Gesetz das allen hilft sähe meiner Meinung nach so aus: Auf Bodendenkmälern und Archäolgisch interessanten Flächen kompletter Sondelverbot, sonstige Felder nach Eignungstest beim Archäologen frei zu besondeln wenn die Archäologisch interessanten Funde abgegeben werden. Dann kann man die sogenannten Fäkalienacker straffrei absuchen und nimmt paar schöne Sachen vor allem ausm Kaiserreich mit. Wenn doch mal zufällig etwas nicht Neuzeitliches gefunden wird bekommt es die Archäologie und alle sind Glücklich. 

Gruß Eddi 

@Eddi123

In Bayern ist es ja ähnlich geregelt. In den übrigen Bundesländern gelten andere Bestimmungen und weil die in Deinen Augen Blödsinn sind sollte man sie nach Deiner Ansicht in einem Akt zivilen Ungehorsams einfach ignorieren !? Es geht aber nicht nach dem Motto, ich mache was ich für richtig halte. Besser wäre es sich an die Spielregeln zu halten, denn jeder Bürger unseres Landes hat die Möglichkeit sich a) zu organisieren, um sich besseres Gehör zu verschaffen und b) sein vermeintliches Recht einzuklagen. Bis dahin hält man sich an geltendes Recht und nach dem Richterspruch an diesen.

So ist das nun mal in einem Rechtsstaat. K:-)

Und da heißt es schon mal: “Watt dem einen sin Uhl, is dem andern sin Nachtigall” ! :innocent:

Gruß

Kurti

3 „Gefällt mir“

Hallo Eddi,

die Entscheidung was archäologisch interessant ist und was nicht, musst Du schon den Fachleuten mit entsprechender langjähriger Ausbildung überlassen. Aus meiner Sicht wird mehr Schaden durch unsachgemäße “Bergung” verursacht, denn das Nutzen entsteht. Sachen die ungestört und unterhalb des Pflughorizontes liegen, sollten auch dort liegen bleiben. Nur wenn unmittelbar Gefahr besteht oder es einen wissenschaftlichen Anlass gibt, sollten diese sach -und fachgemäß bearbeitet werden. Der Befund ist nun mal wichtiger als der Fund.
Wenn Du wirklich was nützliches mit der Sonde anfangen möchtest, melde Dich auf Grabungen und biete an den Abraum zu untersuchen.

 

5 „Gefällt mir“

Illegales Sondeln ist strafbar…

@ Irminfried

Das ist ja der Kern des Problems. Strafbar ist illegales Sondeln eben nicht, es stellt lediglich eine OWi dar. Man muss da ganz sachlich bleiben. Solange niemand gezielt nach Bodendenkmalen sucht ist es eben nicht verboten.

Aus meiner Sicht wird mehr Schaden durch unsachgemäße “Bergung” verursacht, denn das Nutzen entsteht. Sachen die ungestört und unterhalb des Pflughorizontes liegen, sollten auch dort liegen bleiben. Nur wenn unmittelbar Gefahr besteht oder es einen wissenschaftlichen Anlass gibt, sollten diese sach -und fachgemäß bearbeitet werden. Der Befund ist nun mal wichtiger als der Fund.

Wenn Du wirklich was nützliches mit der Sonde anfangen möchtest, melde Dich auf Grabungen und biete an den Abraum zu untersuchen.

@Maggie

Die Aussage unterstütze ich voll und ganz. Auch die Art und Weise wie sich über Regeln hinweggesetzt wird unterstützte ich keinesfalls. Ich finde es aber nicht gut, welch Ton hier im Forum vorherscht. Die Polemik zieht sich wie ein roter Faden durch ganz viele Antworten auf Anfragen. Ich bin der Meinung, dass man das auch anders machen kann. Auch die arrogante Art und Weise wie auf Nichtmuttersprachlern herum gehackt wird finde ich inakzeptabel (das geht auch an @Irminfried). Es schreckt mich etwas ab hier mehr zu schreiben.

1 „Gefällt mir“

Auch die arrogante Art und Weise wie auf Nichtmuttersprachlern herum gehackt wird finde ich inakzeptabel (das geht auch an @Irminfried). Es schreckt mich etwas ab hier mehr zu schreiben.

Es geht mitnichten um das Diffamieren von Nicht-Muttersprachlern. Es geht darum, dass sich ganz offensichtlich beim Verfassen von Texten überhaupt keine Mühe gegeben wird.

Über Rechtschreib- oder Satzbaufehler könnte man hinwegsehen, wenn man merken würde, derjenige bemühte sich zumindest, sich richtig auszudrücke. Das ist aber oftmals überhaupt nicht der Fall. Da fehlen im kompletten Text die Satzzeichen etc. … und das hat nichts mit Muttersprache zu tun.

Wenn ich mir unsicher bin, schreibe ich doch den Text zuerst meinetwegen im Word Programm - da wird schonmal ein Großteil der Fehler angezeigt …

Das regt mich einfach auf … (aber ich bin als Deutschlehrerkind wahrscheinlich auch vorbelastet ;-))

LG Luci

1 „Gefällt mir“

@heimathirsch

Solange niemand gezielt nach Bodendenkmalen sucht ist es eben nicht verboten.

Und genau da liegt dein Denkfehler. Denn jeder, der mit der Sonde losgeht, sucht nach (beweglichen) Bodendenkmälern!!!

Das bewegliche Bodendenkmal kann im Zweifelsfall auch ein 20 Pfennig Stück aus der DDR sein - das liegt im Ermessen der Behörde!!!

**(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. **

So steht es beispielsweise im BB Gesetz.

LG Luci

2 „Gefällt mir“