Kann jemand Alter und Herkunft erahnen ?

Durchmesser ca. 22 cm, Höhe 10 cm

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Material?, Herkunft?, wie in deinen Besitz gekommen? …

 

Das sind alles Angaben, die fehlen, um bestimmen zu können.

LG

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Hallo Luci,

ja ich weiß, die Informationen sind dürftig.  Das Material ist gebrannter Ton und die Schale soll sich in einer Sammlung im Kölner Raum befunden haben. Mehr ist mir dazu nicht bekannt. Ich habe sie zusammen mit ein paar römischen Teilen vor einigen Jahren bei ebay erstanden. 

Hallo Schmetterlink,

 

sollte es aus einer seriösen Sammlung stammen, sollte es doch Aufzeichnungen der Sammlung geben.

Ansonsten riecht so etwas im Raum Köln immer wieder nach Raubgut…

 

Sorry…

 

Gruß

Irminfried

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Ach Irmfried, was soll ich jetzt machen ? Ich komme aus Sachsen-Anhalt und an einem Raub in Köln war ich echt nicht beteiligt. Wenn sich der Eigentümer meldet und das Eigentumsrecht nachweisen kann, gebe ich aber die Schale gern wieder zurück.

 

Ach Irmfried, was soll ich jetzt machen ? Ich komme aus Sachsen-Anhalt und an einem Raub in Köln war ich echt nicht beteiligt. Wenn sich der Eigentümer meldet und das Eigentumsrecht nachweisen kann, gebe ich aber die Schale gern wieder zurück.

Hi Schmetterlink,

Irminfried hat nicht geschrieben, dass Du an einem möglichen Raub beteiligt warst. Damit hast Du sicherlich nichts mit zu tun.

Das Traurige an der Sache ist, dass die Raubgräber vom Umsatz der Antiquitätenhändler in Köln angefeuert werden weiter Raubgrabungen vorzunehmen.

Im besten Falle ist Deine Schale eine billige Fälschung, denn die sind ebenso häufig in den Antiquitätengeschäften zu finden.

Limentis

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Wenn die Schale aus einer Sammlung stammt, sollte sich irgendwo (auf dem Boden) eine mit Tusche geschriebene Inventarnummer befinden.

Mit dieser Inventarnummer kannst du bei den ortsansässigen Museen vorstellig werden.

LG

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Ach Irmfried, was soll ich jetzt machen ? Ich komme aus Sachsen-Anhalt und an einem Raub in Köln war ich echt nicht beteiligt. Wenn sich der Eigentümer meldet und das Eigentumsrecht nachweisen kann, gebe ich aber die Schale gern wieder zurück.

… sprach der Hehler!

Ach Schmetterlink!

Gruß Hugin

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@Schmetterlink

Das Material ist gebrannter Ton und die Schale soll sich in einer Sammlung im Kölner Raum befunden haben. Mehr ist mir dazu nicht bekannt. Ich habe sie zusammen mit ein paar römischen Teilen vor einigen Jahren bei ebay erstanden.

Das muß aber dann schon einige Jährchen her sein, denn seit einem Pilotprojekt 2008 gilt eigentlich bei ebay ein Legalitätsnachweis für archäologische Kulturgüter.

**ZITAT ebay: ** Das angebotene Objekt muss eindeutig anhand des Herkunftsnachweises zu identifizieren sein. Pauschale Herkunftsnachweise oder Herkunftsnachweise, die unleserlich oder unvollständig sind, reichen nicht aus… ENDE

Wenn der Nachweis fehlt sollte man eben sowas nicht kaufen !

Gruß

Kurti

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So langsam zweifele ich daran, daß hier wirklich jemand an Archäologie interessiert ist. Ja, es sind schon einige Jahre vergangen, seit ich die Schale gekauft habe. Bei ebay.de gibt oder gab es eine derartige Richtlinie, daß der Nachweis der Herkunft erbracht werden muß. Heute weist man darauf beim Einstellen eines Angebotes nicht mehr hin. Bei ebay.com.au und ebay.co.uk ist der Handel nicht reglementiert.  Die Deutschen sind immer vorn mit dabei, sich das Leben mit Gesetzen und Selbstkasteiung schwer zu machen.

Konstruktiv hat “Limentis” geschrieben: Es könnte eine Fälschung sein.

Eine Sauerei ist "Hugin"s Erbrochenes. Er unterstellt mir Hehlerei …

Einfach nur traurig hier !

 

@schmetterlink wenn Sie vor Ihrem post die Forenregeln gelesen haben und die Reaktionen trotzdem traurig finden, dann haben Sie mich traurig gemacht. 

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@ Schmetterlink

Bei ebay.com.au und ebay.co.uk ist der Handel nicht reglementiert. Die Deutschen sind immer vorn mit dabei, sich das Leben mit Gesetzen und Selbstkasteiung schwer zu machen.

Dann frag doch in Australien oder England nach ob dort “jemand Alter und Herkunft erahnen” kann. :stuck_out_tongue_winking_eye:
In England gibt es zumindest die Empfehlung an die Verkäufer Angaben zu machen und an die Käufer vorsichtig bei fehlenden Angaben zu sein. Außerdem gibt es noch den Hinweis auf gesetzliche Meldepflichten.

Du scheinst Dich ja in der “Ebay-Welt” gut auszukennen und weit rumzukommen !? :-DSo ganz ahnungslos kannst Du also kaum sein_ my butterfly-link_ !:innocent:

A propos Sachsen-Anhalt !

" Hast Du Fragen zu`nem Teller,
dann wende Dich an Dr.Meller!
Das wissen heut schon alle,
der forscht und wirkt in Halle!"

Gruß

Kurti

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@ Kurti 

Doch, ich war ahnungslos, hier an ein Archäologie-Forum zu glauben.

Nichts ist wie es scheint !

@ Schmetterlink, hier der Link zuMaggies Empfehlung, erst die Forenregeln zu lesen, bevor Du hier jemanden abschmetterst.

Das ist auch ein “konstruktiver Beitrag” und gut gemeinter Rat.

Limenitis populi

@kurti bzgl. Sachsen-Anhalt: neidisch? :stuck_out_tongue_winking_eye:

@Maggie

bzgl. Sachsen-Anhalt: neidisch? :stuck_out_tongue_winking_eye:

Aber sicher doch ! Um den “Mellerteller” beneidet Euch doch die ganze Welt ! :smiley:

Aber Spaß beiseite. Ich habe seinerzeit zwar Dr.Meller wegen seiner voreiligen Interpretationen kritisiert, aber seine ausführlichen Internetveröffentlichungen über die Untersuchungen der Himmelsscheibe darf man, wie auch sein sonstiges Bemühen um die Archäologie, durchaus lobend erwähnen. Wie heißt die Spur des kleinen Weichtierchens mit dem Häuschen auf dem Rücken noch mal ? :innocent:

Übrigens, hast Du eigentlich noch mal was von Deinem damals gefundenen “Hammer-Beil-Schlegel” gehört? Du hast den doch nicht etwa bei ebay verkauft ? :indy:

Gruß

Kurti

Na gerade nochmal die Kurve gekriegt

Upps. Den Rest hat der Editor gefressen.  Ich werde mich nochmal erkundigen.  Gehört habe ich, wie angekündigt, nichts mehr davon…

Upps. Den Rest hat der Editor gefressen. Ich werde mich nochmal erkundigen. Gehört habe ich, wie angekündigt, nichts mehr davon…

Dit wär ja man rischtisch jut…

Jürjen :smiley:

Eine Sauerei ist "Hugin"s Erbrochenes. Er unterstellt mir Hehlerei …

Hi Schmetterlink,

hier noch mal das Gesetz.

Du kannst an Gestohlenem kein Eigentum erwerben! Es ist also nicht deins!

Erbrochenes kann ich nicht erkennen…

Gruß,

Hugin

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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