In " Dorum, Niedersachsen" ist die Suche mit technischen Hilfsmitteln genehmigungspflichtig.
§ 12 Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen _ oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, _ bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
Eben der Hinweis darauf fehlt!
Könnte also sein oder auch nicht.
Wir wissen es nicht,wenn er es nicht geschrieben hat.
(Und selbst dann würde es angezweifelt,da es niemand nachvollziehen kann.)
Deshalb darf man sich hier nicht wundern, dass es so gut wie keine Funde hier zu sehen gibt, wenn man sieht, wie hier als grundsätzlich alle Sondengänger", erst einmal unter Generalverdacht gestellt werden.:q:
Im Normalfall sind es sowieso nur Anfänger, die hier tatsächlich eine Antwort der “Experten” erhoffen.
Da gibt es zum Bestimmen andere Foren.
Und wenn “Anfänger” hier als so angemacht werden,verleidet es doch manchen gleich, sich überhaupt ans Amt zu wenden.
Von dem her ist das Problem auch ein Stück weit hausgemacht.
Ich persönlich würde mich hüten, hier überhaupt ein Bild reinzustellen,
da mir der Ärger über etwaige Rechtfertigungen dann doch zu groß wäre,die dann sowieso angezweifelt werden!
Durfte diese spezielle Erfahrung ja auch schon bei einem reinen Lesefund aus dem Kelleraushub machen!
Selbst da wurde mir Raubgräberei vorgeworfen! >:(
Gruß von einem der Genehmigten aus BW. =:-O