Es steht leider nirgends geschrieben,ob “Opal” im Auftrag der Denkmalpflege als Sondengänger unterwegs ist oder nicht.
Es ist ja schön, dass Du erst mal an das Gute im Menschen glaubst, aber die Ansage und Reaktion von Opal waren doch eindeutig.
In " Dorum, Niedersachsen" ist die Suche mit technischen Hilfsmitteln genehmigungspflichtig.
§ 12 Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen _ oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, _ bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
**§ 3 Begriffsbestimmungen **
…(2) Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen, _ **an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. ** _
(4) Bodendenkmale sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Baudenkmale sind.
(5) Bewegliche Denkmale sind bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben _und die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Bodendenkmale sind. _
Gruß
Kurti