Schwertfund in Nordhessen

Ich möchte Andreas Brunn bitten diesen Beitrag zu sichern.

@Quinar: Wie meinst du das mit dem Sichern? Das nachträgliche Löschen von Beiträgen ist ja ohnehin nicht möglich. Insofern brauche ich ja keine Maßnahmen zu ergreifen und warte gespannt auf die vom Threadersteller angekündigten

@Andreas Brunn. Ich dachte, dass man als Themenersteller den Beitrag jederzeit löschen könne. Deine Erwartunghaltung teile ich ebenfalls. Allerdings befürchte ich, dass da nicht mehr viel kommen wird.

Bevor ich auf einzelne Beiträge (und leider auch Unterstellungen) eingehe, ein paar kurze Bemerkungen zur Fundgeschichte: Schwert (mit Scheide !) und Axt (Keramik, Holzkohle, gebrannte Steine) wurden von mir oberflächennah innerhalb einer durch Feldsteine kreisförmig angelegten Stelle gefunden (ohne Sonde!). Das Gelände (übrigens kein Bodendenkmal!), auf dem VW ein ca. 60 Mio.-Projekt plante, war durch eine archäolog.Fachfirma im Auftrag des Bezirksarchäologen sondiert worden (geomagnet.Prospektion, Oberflächenfunde usw.). Man hatte mit Hilfe eines Baggers den Mutterboden gassenförmig zur Seite geschoben, es aber versäumt, Hinweisschilder oder Absperrungen einzurichten. Für mich war das Gelände eine Baustelle, auf der ich durch Begehung als Geschichtsinteressierter nach Keramik Ausschau halten wollte. Die dabei gemachten Funde (s.o.) wurden von mir wieder in Originallage verbracht und leicht mit Erde bedeckt. Am nächsten Tag kehrte ich zu der Fundstelle zurück, um die Bauarbeiter auf die Fundstelle aufmerksam zu machen. Da dort ein  Archäologe anwesend war, zeigte ich diesem die Fundstelle. Er grub die besagten Gegenstände dann mit bloßen Händen aus und  sammelte alles ein. Auf meine Nachfrage an einem der nächsten Tage, wo die Gegenstände jetzt seien, wurde mir mitgeteilt, dass sie beim Grabungsleiter abgegeben worden seien. Natürlich ist mir klar, dass ich damit ungewollt die beteiligten Fachleute vor ein Problem gestellt habe. Da kommt ein Laie daher und findet etwas archäologisch Interessantes, wie damit umgehen? Nun gut, auf mehrfaches Nachfragen (über Monate hinweg) bei der Grabungsfirma nach dem Verbleib der Gegenstände, bzw. deren zeitlicher Stellung, wurde mir mitgeteilt, dass nun das Landesamt in Wiesbaden dafür zuständig sei und die Gegenstände dort verwahrt würden. Auf Nachfrage dort teilte man mir mir, dass der Fund im Dezember bei Ihnen eingegangen sei (das ist 6 Monate nach Auffinden!). Im Verlauf des regen Briefwechsels sprach man dann davon, dass der Fund im Staatsanzeiger veröffentlicht worden sei (war er nicht!), später in der Ortsdatenbank und überhaupt, was ich denn wolle, es sei schließlich eine unerlaubte Nachforschung gewesen, dann hätte man sowieso keinen Finderlohn zu beanspruchen. Dabei ging es mir in keinster Weise um einen Finderlohn oder darum, mich zu bereichern. In einem anderen Schreiben sprach man dann plötzlich von einer Grabung usw. usf… Strafandrohung folgte natürlich auch noch auf dem Fuß. Eine Veröffentlichung des Fundes ist bis heute nicht geschehen. Wie gesagt, mir geht es nicht darum, jemandem am Zeug zu flicken oder persönlichen Gewinn zu erzielen. Mir ist es wichtig, den Stellenwert des Fundes für die Geschichte des Ortes zu erfahren und den Fund nicht in einem Wiesbadener Keller versteckt zu wissen. Nur, die Taktik des Landesamtes, ehrliche Finder zu kriminalisieren, geht zu weit. Andernorts werden solche Funde anders gehandhabt:Beispiel http://www.zabern.de/sixcms/detail.php?template=beitrag_detail_neu&id=18477 Randbemerkung: wie ich dem Forum entnehmen darf, gibt es nicht nur Lehrer, die alles besser wissen.Nix für ungut!

Darüber, dass die Funde mit den Händen ausgehoben wurden, sage ich mal garnichts. >:( Da ist wohl klar, dass das nicht dem Stand der Grabungs- und Dokumentationstechnik entspricht. Es tun sich allerdings einige Unklarheiten auf: [ul] [li]Was ist oberflächennah? Das bedeutet doch, dass die Funde unter der Erde lagen! Es ist also gegraben worden.[/li][li]Das Gelände ist als Wüstung Heisterhagen bekannt und alleine Ihre Funde sind ein Bodendenkmal! Selbst jedes Scherblein! Ob da eine Absperrung war oder nicht. Ihnen war das Bodendenkmal bekannt. [/li][li]Sie haben Keramik gesucht. Sind diese Nachforschungen genehmigt worden? Sie sind nämlich genehmigungspflichtig. Ohne diese Erlaubnis haben Sie schon eine OWI begangen.[/li][li]Finden sie es normal unangemeldet auf Baustellen nach Keramik zu suchen? Spätestens hätte man Ihnen eröffnet, um welche Art der Arbeiten es sich handelt. [/li][li]So, die Funde wurden von Ihnen wieder in Originallage verbracht, >:( d.h. Sie haben sich nach Ihrer Grabung nicht mehr in selbiger befunden!?[/li][/ul] Ihr Problem verstehe ich nicht so recht.

Wieso kein Bodendenkmal? Bitte mal §19 hessisches Denkmalschutzgesetz lesen! Da ist der Begriff Bodendenkmal definiert! § 19 Bodendenkmäler Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt. (Hervorhebungen durch mich!)

  1. Haben Sie die Erlaubnis zum Betreten des Baugeländes eingeholt? Ansonsten wäre hier schon eine OWi fällig. 2. Wie Quinar schon schrieb handelt es sich um eine GENEHMUNGSPFLICHTIGE NACHFORSCHUNG egal ob mit Sonde oder ohne! (siehe: § 21 Nachforschungen Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß. bzw.: http://hessen-archaeologie.de/Gesetzl\_-Bestimmungen/Gelandebegehungen/gelandebegehungen.html ) Auch das ist eine Owi nach § 27 HDSchG!

Was heißt “oberflächennah”? Hier liegt der Verdacht von Raubgrabung sehr nah! Zumindest handelt es sich aber um einen Verstoß gegen §20, Absatz 3+4 des Hessischen Denkmalschutzgesetztes!

Und was ist das Problem dabei? Funde werden zu meist auf der Grabung gesammelt und erst nach Abschluss der Maßnahme nach Wiesbaden zur wissenschaftlichen Bearbeitung gebracht.

Als Richtwert für eine Veröffentlichung kann man gut und gerne sagen, 1 Jahr Grabung = 2 Jahre Aufarbeitung. Wenn dann noch rechtlich darum gestritten wird, kann keine Aufarbeitung stattfinden. Kurzer Bericht in der hessenArchäologie wäre ohne rechtlichen Streit bestimmt drin gewesen. So einfach ist das!

Die alte Unterstellung, dass die Archäologen alles in ihren Kellern horten und nichts an die Öffentlichkeit geben…Ein bedeutender Fund kann bei geeigneten Räumlichkeiten und restauratorischen Maßnahmen IMMER vor Ort ausgestellt werden! Der Hinweis auf das Landesmuseum wurde ja schon gebracht.

Hier scheint es sich um einen Fund aus einer planmäßigen Grabung zu handeln! Da ist die Lage anders. Keiner der “Funddesign” betrieben hat. Ohne rechtlichen Streit würde man in Hessen wohl genauso verfahren. Hier muss aber einfach gesagt werden: 1. Der Fundkontext wurde durch ihre unsachgemäße Bergung zerstört 2. Eine sichere Zuordnung erscheint nach der unsachgemäßen Bergung schwierig bis fraglich. Beiliegende Funde könnten eingeschleppt sein. 3. Handelt es sich hier um den mehrfachen rechtlichen Verstoß gegen das hessische Denkmalgesetz. Quinar und Kurti haben alles weitere schon dazu gesagt, was man dazu sagen kann!

@ClemensClaudiusBarbartus

Kurti möchte aber noch etwas zur Sache sagen weil mir die Kommentare etwas zu einseitig sind. ZITAT aus HNA

Eine solche Meldung erfolgt in der Regel nach “abgeschlossener” Suche, denn vorher kann ich eine solche Aussage ja nicht machen oder nur ein “bisher” wurde noch nichts gefunden äußern. Immer vorausgesetzt, dass die Angaben in der HNA der Wahrheit entsprechen, ist das doch Angesichts des Fundes seltsam. @Quinar

Ich kann wiederum nicht glauben, dass J.Philipp angesichts der Zeugen hier eine unwahre Behauptung aufstellt. Nicht nur der Finder ist verpflichtet den Fund umgehend zu melden, sondern auch die Grabungsfirma oder der Grundstückseigner sobald man davon Kenntnis hat. Angesichts der Meldung an die grabende Firma mit fachkundigem Archäologen konnte J.Philpp durchaus glaubhaft der Meinung sein, dass er nichts mehr ans Amt melden müsse. Hier sollte man schon kritisch das Verhalten der Firma anmerken, zumal man ja da vom “Fach” ist oder sein sollte. ZITAT aus HNA:

Sicher kann man das Verhalten von J.Philipp nicht gutheißen, aber seltsam ist das mit der “Fachfirma” und der späten Kenntnis vom Fund beim Amt schon. Nach Aussage des Amtes hat man also tatsächlich erst später von dem Fund erfahren ?! Wieso, warum ? ZITAT aus HNA:

Übrigens hätte ich nach einem so wertvollen Fund und der offensichtlich mangelhaften Arbeit der Grabungsfirma nicht gleich die Bagger anrollen lassen, aber gut, dass ist Sache des Amtes und nicht meine. ZITAT aus HNA

Hier wäre wichtig, wann genau der Fund erfolgte, denn “vor” dem 10.6.2011 war die Gesetzeslage auch bei “nicht genehmigten Nachforschungen” eine andere. Fazit: Die Kritik an J.Philipp ist sicher berechtigt, aber man sollte sich angesichts der Veröffentlichungen in der HNA nicht nur an ihm festbeißen. Offensichtlich ist die Rechtslage auch nicht so klar wie sich das nach den Paragraphen liest. Der juristische Laie denkt oft, dass alles ganz eindeutig ist was da steht, aber dann kommt das “Aber” der Rechtsgelehrten und schon sieht alles ganz anders aus. Das sieht wahrscheinlich auch der Anwalt von J.Philipp so. Gruß Kurti

@Kurti Die Kritik an der scheinbar durch die Grabungsfirma verschleppten Meldung habe ich ja geteilt. Du hast allerdings vollkommen offen gelassen, wie Du dazu stehst, dass wohl gegraben wurde, ungenehmigte Nachforschungen auf einem BD angestellt und Funde “bewegt” wurden. Das sind schon mal zwei ganz klare Verstöße. Wenn es darum ging die Fundstelle vor dem Bauarbeiten zu schützen, verstehe ich nicht, dass die Meldung nicht an die zuständige Behörde erging. Machen Lehrer  sich die Hose mit der Kneifzange zu?  Hier noch eine Meldung, dass dem Amt nur Kermikfunde bekannt waren. Die ganze Masche mit Pressemitteilungen und Forenauftritten ist doch recht durchsichtig. Mal sehen, ob Herr Philipp uns mitteilt, ob er gegraben und die Funde bewegt hat und ob er Inhaber einer NFG ist. :slight_smile:

Ach so, durch Herrn Philipps handeln war der Befund ohnehin erledigt. Jetzt gibt es noch ein schönes Schwert und eine Axt. Sonst werden wir wohl nichts mehr erfahren.  :smiley:

Mir liegt es fern dir den Mund zu verbieten. Auch wenn ich deiner Meinung nicht ganz zustimmen kann.

Das ist der Artikel dazu: http://www.hna.de/lokales/baunatal/mittelalterliches-dorf-wird-vw-geschichte-1317834.html Man achte auf das Erscheinungsdatum (11.07.11). Wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen waren, müsste hier also ein “bisher” stehen.

Wieso? Weil Herr Dr. Sippel nicht in Wiesbaden, sondern in Marburg sitzt. Eine späte Kenntnis in Wiesbaden könnte damit zusammenhängen, dass in Wiesbaden niemand davon wusste, weil sie nicht zuständig dafür sind. Will heißen kein Ansprechpartner vorhanden war, der sich mit der Situation in Baunatal auskannte.

Ok! Kann man so akzeptieren, hier wäre aber dennoch anzumerken, dass er sich, wenn er nicht die Betretungsrechte erhalten hat, zumindest des Hausfriedensbruch und des Verstoßes gegen §21 schuldig gemacht hat. Sollte es Versäumnisse der ausführenden Fachfirma gegeben haben, so werden diese aufzuklären sein. Was das vom “Fach” angeht…Normal ist, dass zumindest der Grabungsleiter eine archäologische Ausbildung genossen hat. Die Helfer sind jedoch meistens Studenten oder freiwillige Laien, so das die fachlichen Kenntnisse stark schwanken können. Je nachdem wie viel Grabungserfahrung die Leute haben. Und wie viel fachliche Kompetenz jede Firma hat, hängt wieder einmal vom lieben Geld und der vorhandenen Zeit ab. Richtlinien zur Dokumentation und Grabung sind zwar vom Amt aufgestellt worden und werden auch kontrolliert, aber wie überall gibt es “gute und schlechte Firmen”.

Hier muss sich der Kreisarchäologe auf die Grabungsfirma verlassen können, hat er doch auf Grund seiner sonstigen Verpflichtungen gar nicht die Zeit tagtäglich die Arbeiten zu begleiten und zu kontrollieren. Ob gleich die Bagger angerollt sind, kann man weder auf Grund der Aussage von jophil, noch auf Grund des Artikels erkennen. Ob und in welchem Unfang eine Nachuntersuchung der Fundstelle stattgefunden hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das ist, meines Kenntnisstandes so nicht ganz richtig, die Anwendung war wohl eine andere, aber eine Nachforschungsgenehmigung musste schon durch das Amt erteilt werden. Und selbst wenn Du recht hast, dann würde dennoch der Tatbestand der Raubgrabung durchaus juristisch relevant sein.

Da hast Du völlig recht! ABER war haben eben nur diese Veröffentlichung und seine Aussage als Diskussionsgrundlage. Alles weitere (Verhalten des Amtes und der Grabungsfirma) kann deswegen nur spekulativ bleiben.

Interessant. Also, mir war neu, dass man einfach so auf Baustellen herum turnen darf, zumal das ganze ja auch noch gefährlich ist. Wenn die Grabungsfirma da sowieso unterwegs war und an der Stelle schon eine Steinsetzung sichtbar war, ist wohl davon auszugehen, dass die Firma das in der Folge auch gefunden hätte. Was soll man da denn deiner Meinung nach für Hinweisschilder aufstellen? “Achtung, archäologische Ausgrabung! Hier bitte alle Sondengänger versammeln, damit ihr uns die Schnitte zertretet?” :grin: Wie die das jetzt genau geborgen haben, klingt schon abenteuerlich, vor allem wenn sie nicht eingemessen oder zumindest fotografiert wurden. Andererseits war die in situ Lage ja schon dadurch zerstört, dass das ganze erst ausgegraben, dann wieder zugeschaufelt und dann wieder ausgegraben wurde. Wieso das Schwert 6 Monate beim Grabungsleiter lag, wird sich ja vielleicht klären. Ich glaube auch eher nicht, dass das LA daran Interesse hatte, das Bauvorhaben zu beschleunigen und dafür eine Wüstung zu zerstören, sonst hätte man sich das Prospektieren auch sparen können, oder nicht? Es ist nunmal so, dass vor Bauvorhaben auf bekannten Fundstellen dann das ausgegraben wird, was durch die Baumaßnahme zerstört wird. Verhindern kann man den Bau meistens sowieso nicht, weil die Archäologie nur eine von Dutzenden Interessen ist. Vorteil ist, dass der Investor die Ausgrabungen zahlen darf. Ich finde es gut, wenn sich jemand für Archäologie interessiert, aber die eigentliche Arbeit müssen eben die machen, die sich damit auskennen. Als interessierter Laie ist es doch völlig problemlos möglich, zum LA zu gehen, zu sagen: “Hier, ich will Felder prospektieren, wo darf/soll ich?” und dann wird das im Regelfall auch begrüßt. Gut, Hessen kenn ich jetzt nicht so gut, aber woanders ist das jedenfalls so.

Das ist im Normalfall wirklich so einfach! Interesse bekunden, bei Amt vorstellig werden und an Fortbildungen teilnehmen, rechtzeitig seine NFG stellen und seine Fundberichte abgeben. Alles kein Problem und der interessierte Laie ist happy, etwas zu finden und die Bezirksarchäologie ist happy, weil sie auf Grund der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit einen Erkenntniszuwachs hat :slight_smile:

Erst sollten wir mal Grabungstechnik von Wissenschaft trennen. Erstere ist nämlich “Handwerk” ohne Wissenschaft zu sein. Sie dokumentiert, nach wissen. Standarts, um eine spätere  wissenschaftliche Auswertung zu ermöglichen.  :slight_smile: Hausfriedensbruch auf einer nicht eingezäunten Baustelle gibt es auch nicht.  Danke Kurti, mit Deiner Hilfe hat Philipp sein primäres Ziel erreicht: Das Amt öffentlich diskreditiert und den Spiess rumgedreht. Wenn man zwischen den Zeilen liest, fährt er schon starken Tobak auf. Da ist von Begünstigung im Amt und von Verletzung der Amtspflichten die Rede. Ich hoffe nur, dass das LfD damit offensiv umgeht und die Vorwürfe auch öffentlich entkräftet. :( Wen da nur ein Funken Wahrheit dran wäre, wäre das ein Grund Köpfe rollen zu lassen.

Wenn er denn durchaus glaubhaft der Meinung war, nicht mehr ans Amt melden zu müssen, da er ja der fachkundingen Firma gemeldet hatte, verstehe ich allerdings nicht, warum er der Meinung ist, dass das Land sich die Funde zu spät angeeignet hat. Irgenwie widerspricht sich doch die “Robin Kurti - Tröster der Witwen und Waisen, Schutzpatron der entrechteten Lehrer”- Argumentation >:(

@Quinar

Lies dazu einfach das Schatzregal. @Qinar

Mir geht es nicht um Freispruch für J.Philipp, sondern um das Verhalten der Fachfirma und einen möglichen Fehler des Amtes, der möglicherweise ein Dilemma darstellt. ( Siehe weiter unten.) Was das Entkräften anbelangt, so macht mich genau das stutzig. Wie lange dauert die Streiterei jetzt schon? @Quinar

Nein, ich habe ausdrücklich die Kritik am Verhalten von J.Philipp als berechtigt bezeichnet, aber der Vernichtungsfeldzug gegen ihn hilft doch nichts, wenn Fehler gemacht wurden die ihm möglicherweise zuspielen und deshalb habe ich mich mit dem Standpunkt der anderen Seite beschäftigt. Ich nehme entweder Stellung zu beiden Seiten oder gar keine. Zu J.Philipp hast Du ja ausführlich Stellung genommen und ich konnte mich deshalb auf meine Zustimmung zur Kritik beschränken. Wenn Du aber meinst, dass Du mit Deinem “Hau auf den Lukas” ein mögliches Fehlverhalten der Firma oder des Amtes ungeschehen machen kannst, dann hau weiter. @Quinar

Du mußt besser lesen was geschrieben wird, denn das hat J. Philipp bereits zu Punkt 1 u 2 getan und zur NfG hat er den Vorwurf des Amtes, dass er keine hatte, angeführt. @ClemensClaudiusBarbartus

Tut mir leid, aber was soll dieser Hinweis ? Genau das sagte ich doch. Die Arbeiten waren also abgeschlossen und kein Schwert erwähnt. Das wurde erst im Dezember gemeldet. Ob jetzt tatsächlich noch vom Schwertfund bis 11.07.011 nachgegraben wurde und in dieser Zeit nur Scherben gefunden wurden besagt dieser Artikel nicht, aber der von J.Philipp angeführte spätere Artikel sagt eindeutig, dass nur Scherben gefunden wurden. Oder nicht oder doch ? @ClemensClaudiusBarbartus

Auf nichts anderes habe ich mit meiner Argumentation hingewiesen und verstehe deshalb nicht, warum ich dadurch J. Philipps Verhalten gerechtfertigt haben soll. Es ist richtig, dass wir nur die HNA-Veröffentlichungen und J.Philipps Aussage haben und deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass meine Schlußfolgerungen unter dem Vorbehalt erfolgten, dass dort der wahre Sachverhalt wiedergegeben wird. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die HNA eine falsche Aussage über ein Schreiben des zuständigen Amtes wiedergibt. @ClemensClaudiusBarbartus

Hier ist eben die Schwachstelle. Schatzregal § 24: (1) Bodendenkmäler, die als bewegliche Sachen herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes, (2) Das nach Abs. 1 erworbene Eigentum erlischt, wenn die oberste Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem das Land die Sache in Besitz genommen hat, gegenüber der zuständigen Denkmalfachbehörde zur Eintragung in das Denkmalbuch (§ 10) erklärt, das Eigentum behalten zu wollen. Erlischt das Eigentum des Landes, so fällt das Eigentum an die nach § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches Berechtigten. ENDE Hier hakt ja offensichtlich der Anwalt ein, denn für die wissenschaftliche Begutachtung sind ja die 3 Monate vorgesehen, aber innerhalb dieser Frist muß der Eigentumseintrag erfolgen. Deshalb auch die ständige Nachforschungen über den Fundverbleib usw. Ich wies bereits auf das “Aber” von Rechtsgelehrten hin, denn auch im neuen Schatzregal wird nur bezüglich einer Belohnung auf das Vorliegen einer “Nachforschungsgenehmigung” hingewiesen, aber nicht in Absatz 2 im Hinblick auf das Eigentum. Ich glaube nicht, dass eine OW des Finders ausreicht, um § 984 BGB nicht zu erfüllen, aber das ist eine Auslegungssache und Streitfrage für die Rechtsgelehrten. Gäbe es sonst Gerichtsverhandlungen, wenn immer alles so klar und einfach wäre ? Selbst, wenn man J.Philipp mal ausschließt wäre aber, wie von ihm selbst erwähnt, noch der Grundeigentümer zu berücksichtigen. Vor dem 10.6.2011 galt in Hessen übrigens das sogen. “Hadriansgesetz” auch für Funde durch eine “nicht genehmigte Nachforschung”. Siehe dazu Rafael Reißer, Sprecher der CDU Landtagsfraktion für Wissenschaft und Kunst. Ich habe hier nur versucht darzulegen warum der Anwalt von J.Philipp den geschilderten Standpunkt vertritt und dazu gehört dann auch die Aufklärung über die späte Informierung durch wen auch immer. Alleine nur die OW`s von J.Philipp aufzählen und sich fürchterlich aufregen ist das eine, aber hilft möglicherweise wenig, wenn eine der beteiligten Institutionen einen Fehler gemacht hat. Deshalb mein Blick auf den Standpunkt der anderen Seite, was insbesonder von Quinar völlig vernachlässigt wurde. Gruß Kurti

Nein, hat er nicht. Du solltst besser lesen und nicht interpretieren. Es wird erwähnt, dass das Amt ihm unerlaubte Nachforschungen vorwirft. Zitat jophil: "…was ich denn wolle, es sei schließlich eine unerlaubte Nachforschung gewesen, dann hätte man sowieso keinen Finderlohn zu beanspruchen…"Zitat Ende Auch in dem HNA Artikel wird von einer ungenehmigten Grabung berichtet: Zitat." …Das Landesamt bestreitet dies und wirft dem Finder vor, er habe widerrechtlich gegraben…" Zitat Ende Keine Rede von einer NFG. Denn auch mit einer NFG kann man unerlaubte Nachforschungen anstellen. Nämlich Grabungen. :smiley: Außerdem ist mehrfach erwähnt, dass das Land im Dezember Kenntnis von den Funden erlangt hat. Solange währt der Streit. Noch sind wir in einem Rechtsstaat und soweit mir bekannt ist, gilt die Unschuldsvermutung noch. Gerade deshalb finde ich das Auftreten von Philipp krass. Nach seinen eigenen Darstellungen hat ermehrfach OWI’s begangen und wirft dann anderen Fehlverhalten vor. Einem Sachbearbeiter, ohne Belege, zu unterstellen, dass er Tatsachen (Funde) verschweigt um eine Baumaßnahem durchzuziehen, ist für mich “ohne Worte”. Wenn mann dann noch so naiv ist einen öffentlichen Feldzug anzuzetteln, braucht man sich nicht wundern, wenn man auch mit seinem eigenem Fehlverhalten konfrontiert wird. Mal sehen, wann Herr Philipp seine Anschuldigungen hier untermauert. 8)

@Qinnar

Lies doch mal was Du an Philipps Darstellung vermißt hast. ZITAT Quinar:

Er hat hier zugegeben, dass er die oberflächennah, gefundenen Gegenstände wieder zurückgelegt und mit Erde bedeckt hat. Weiter schreibt er, dass das Amt nun plötzlich von einer Grabung spricht und das heißt doch, dass er sein geschildertes Vorgehen nicht als Grabung ansieht. ( Siehe Text weiter unten) Den Vorwurf der fehlenden NFG hat er nicht bestritten ( andere Behauptungen des Amtes schon ) und auch nicht behauptet er habe eine gehabt. Er hat sich also zu allen 3 Punkten geäußert und hier kann man kaum etwas fehlinterpretieren. @Quinar

Im Dezember welchen Jahres ? Das war im Dezember 2011 und jetzt ist es Januar 2014 ! Man Quinar, dass war nur eine retorische Frage von mir, um anzudeuten, dass man seit über zwei Jahren herumstreitet, ohne das von Amts wegen eine Anzeige oder einstweilige Verfügung erfolgte. Wann in dieser Zeit die Mutmaßungen des Anwalts geäußert wurden geht nicht klar aus dem Text hervor. J.Philipp spricht jedenfalls von einem Briefwechsel über Monate. ( siehe weiter unten ) ZITAT aus HNA:

Weiter heißt es, ZITAT aus HNA vom 29.12.13:

ZITAT jophil:

@Quionar

Herr Philipp hat diese Mutmaßungen nicht geäußert, sondern sein Anwalt. Ansonsten interessieren mich hier die gegenseitigen Anschuldigungen herzlich wenig, denn das muß der Anwalt verantworten und das Amt kann sich entsprechend wehren. Mir geht es darum, dass offensichtlich das Amt erst im Dezember von dem Fund im Juni erfahren hat. Wenn das stimmt, aus welchem Grund auch immer, dann ist das ein unhaltbarer Zustand . Auch wenn ein solches Versäumnis aus Personalmangel geschieht, muß man es aufklären und für Abhilfe sorgen. Da der Personalmangel wohl eher nicht zu beseitigen ist, wäre eine Änderung der Fristen im Schatztregal angebracht, denn es kann nicht angehen, dass trotz Schatzregal wertvolle Funde möglicherweise mit Steuergeldern zurückgekauft werden müssen, weil man mit der Fundbewertung und dem Amtshinundher zeitlich nicht klarkommt. Das ärgert mich in Bayern schon wahnsinnig, denn dort gibt es kein Schatzregal und man liest immer wieder, das seltene Funde durch ein Museum von Sondlern gekauft werden müssen. Auch bei einer genehmigten Nachforschung und Grabung oder einem Zufallsfund führt in Hessen ein solches Versäumnis trotz Schatzregal zur Übereignung an den Grundbesitzer und Finder. Nach dem Wortlaut des Gesetzes m.E. auch an einen Finder ohne Genehmigung oder wenigstens dann an den Grundstückseigner. Stell Dir einen Bauern vor, der beim Ausheben eines Grabens ein selsames Metallblech findet. Er ist grundehrlich und meldet das der Gemeinde. Ab sofort gehört der Fund dem Land, aber er muß binnen 3 Monaten eingetragen werden. Wenn sich das dann genau so abspielt wie offensichtlich bei J.Philipp, ohne Jemand eine Absicht zu unterstellen, dann gehört die "Himmelsscheibe von Hessisch -Bembeldorf " dem Bauern als Finder und Grundbesitzer. Kaufst Du sie ihm ab und stellst sie ins Museum ? Danke, Du bist wirklich nobel ! :smiley: Gruß Zorro, der Rächer der Witwen und Enterbten, auch kurz “Kurti” genannt. :stuck_out_tongue:

Du blubberst und verdrehst schon wie Paulchen. Friede seinem Account.  X-D Sicher hat Philipps Anwalt auch die Bilder und den Artikel zu verantworten. Fakt ist, dass Philipp hier mit anbewiesenen Anschuldigungen um sich wirft, und auf keine der zahlreichen Fragen annährend eingegangen ist. Das machst dann wenigstens Du.  X-D

Das ist nicht ganz so. Ich entschuldige es mal durch die fehlende denkmalfachliche Eignung. Eigentlich ist die Aussage vollkommen falsch. :smiley: Nämlich dann, wenn es sich um staatliche Nachforschungen oder solche im Auftrage des Landes handelt. Und in Hessen sind auch die ehrenamtlichen im Auftrag des Landes unterwegs. Deshalb auch mein nachbohren über eine NFG. Übrigens muss dieses in die Öffentlichkeit getragene Schauspiel ein Schlag ins Gesicht eines jeden genehmigten Augen- und Sondengängers sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand aus diesen Reihen mal schnell das Schwert ausgegraben hätte. 8) Wir werden ja die Aufklärung sicher noch bekommen. :b:

[mod]Also bitte. Einen etwas gepflegteren Tonfall. Wir sind hier doch nicht bei Facebook.[/mod]