Info's zum 'Hobbygraben'

Hallo zusammen! Habe im Internet jetzt schon von mehreren Leuten gelesen die sich ‘einfach mal den Metallsucher schnappen und auf Fundsuche gehen’. Meine Frage dazu: Wie steht das Gesetz dazu? Darf ich einfach so überall suchen? Darf ich auf Privatbesitz mit Erlaubnis des Besitzers bzw wenn mir der Grund gehört einfach suchen und graben? Gibt es bestimmte Orte an denen es untersagt oder eben erlaubt ist? Kennt jemand eventuell eine Internet- Seite oder ein Amt bei dem ich mich über so etwas informieren kann? Viele Fragen, ich hoffe auf viele Antworten :slight_smile: Danke vorab und Gruß

Hallo! Würde zuerst in diesem Abschnitt des Forums gucken: http://www.archaeologie-online.de/forum/themen/sondengaenger/ Wikipedia gilt zwar nicht als fehlerlose Informationsquelle, jedoch gibt es schonmal ein wenig den Anstoß in die richtige Richtung: http://de.wikipedia.org/wiki/Sondengänger#Rechtliche_Situation Hoffe, geholfen zu haben! :slight_smile:

Soweit ich weiß darf man auf eingenem Grund und Boden nach Artefakten suchen, sofern man die Funde meldet - in manchen Bundesländern, wie Hessen zum Beispiel, erhält man die <>, was bei einzelnen Artefakten je nach Wert einem Geldbetrag oder gar nichts, und bei mehreren Funden eben einigen Artefakten selber entspricht.
Auf öffentlichen oder fremden privaten Plätzen sollte man sich nicht erwischen lassen, da es verboten ist, außer man hat eine Genehmigung :grin:

Gesetze zum diesem Thema “Schatzsuche und Entgeld” variieren nach wie vor von Bundesland zu Bundesland. Kann man aber leicht googeln.

Jedem dürfte wohl klar sein, dass er nicht den Schatz der Nibelungen finden wird. Trotzdem gibt es scheinbar immer noch Unbelehrbare die sich mal eben einen Metalldetektor kaufen und dann nur Mist machen. Man stelle sich vor, auf dem Harzhorn hätten solche Typen mal eben die keinen Metallteile eingesammelt, die heute dazu führen, dass die Römische Geschichte im 3.Jht neu geschrieben werden muss, was die Aktivitäten der Armee in Deutschland angeht. Noch ein Beispiel. Bei uns im Wald sind Hügelgräber der ausgehenden Bronzezeit. 2500 Jahre unberührt. Bis jetzt ein/zwei Gräber für immer von irgendwelchen Strolchen angegraben wurden. Dabei ist das Fundinventar bekannt und ausser matschigen Scherben ist nichts mehr zu finden. Dafür wird dann ein Denkmal für immer zerstört.

Hallo Kosa, Auskunft darüber was Du darfst oder nicht darfst gibt Dir das “Denkmalschutzgesetz” Deines Bundeslandes. (Den Text kannst Du ergoogeln) Leider ist aber ein solcher Gesetzestext nicht für “normale” Menschen geschrieben, so dass Du Dich besser beim zuständigen Amt für Denkmalschutz erkundigst. ( Kannst Du auch ergoogeln ) Deine Gemeinde gibt Dir in der Regel aber auch Auskunft oder hat zumindest die Adresse des zuständigen Kreisarchäologen oder die Anschrift eines entsprechenden Vereins. Auf keinen Fall solltest Du nach selbstgeschnitzten Rechtsauffassungen von Bekannten und Verwandten einfach herumbuddeln, denn es gibt eben immer wieder Umstände durch die der Kaiser ( Grundbesitzer ) sein Recht verliert. Gruß Kurti

Hm wenn du einfach was finden willst, kannst du ja mal nach nem Regenschauer über nen gepflügten Acker gehen und da nach Scherben und Artefakten suchen. Wenn du die dann bei Bedarf brav meldest, wird bis auf der Bauer vielleicht keiner was dagegen haben. Problem dabei denke ich ist, dass man als ungeübter Laie da nix finden wird, das bedarf schon einiger Übung beim einfachen drüberlaufen was zu finden, wenn man es aber mal raus hat, ist das geil wo man auch im täglichen Leben immer mal wieder Münzen aufm Boden findet.