Verkauf eines Schädels möglich?

Hallo. Ich habe seit zig Jahren einen echten, menschlichen Schädel, geerbt von einem Verwandten; nicht aus Grabschändung o.ä. ! Dieser stammt aus dem 8-15 Jahrhundert, ist für das Alter gut erhalten. Möchte diesen verkaufen; über ebay und ähnliches ist das nicht möglich. Weiss jemand wo ich so etwas anbieten kann, wie/wo ich Käufer dafür finde, wie so etwas gehandelt wird…?

Hallo Katie48268, der Verkauf menschlicher Ueberreste ist nach deutscher Gesetzeslage hoechst bedenklich. Schon alleine Paragraph 1 des Grundgesetzes sollte hierbei beachtet werden: “Die Wuerde des Menschen is unantastbar”. Dies gilt auch fuer Verstorbene und deren sterbliche Ueberreste. Naehere Aspekte regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundeslaender. Da ich annehme, dass du rechtens gesehen keine Verfuegungsgewalt ueber die sterblichen Ueberreste der Person hast (also keine schriftliche Erklaerung besitzt wie mit den sterblichen Ueberresten zu verfahren ist und du wahrscheinlich nicht mit der Person verwand bist) gibt es keine Grundlage auf welcher der Verkauf dieses Schaedels rechtmaessig sein koennte. Obwohl ich hier von der bundesdeutschen Rechtslage ausgehe, nehme ich an das dies in den europaeischen Nachbarlaender aehnlich geregelt ist. Darueber hinaus bitte ich dich doch einmal die ethischen und moralischen Aspekte eines solchen Verkaufsangebotes ernsthaft in Betracht zu ziehen. Es handelt sich bei diesem Schaedel um die sterblichen Ueberreste einer Person die, da sie anscheinend aus dem Mittelalter datiert und wahrscheinlich (?) aus dem europaeischen Kulturkreis stammt, sicherlich nicht gewollt haette das ein Teil ihres Koerpers online zur Auktion angeboten wird. Sollte Datierung und Herkunft des Objektes zustimmen ist mit Sicherheit davon auszugehen, das diese Person eine christliche Betstattung fuer ihren oder seinen Koerper gewollt haette, da dies die gaengie Sitte im Mittelalter war. Dieser Wunsch waere demnach zu respektieren. Mal ganz ehrlich, wuerdest du wollen das Teile deines Koerpers nach deinem Tod online an den meistbietenden verkauft werden? Wenn man diese rechtlichen und ethischen Aspekte in Betracht zieht zweifele ich stark daran ob Ebay oder aehnliche Organisationen einen solchen Verlauf genehmigen wuerden. Ich rate dir daher stark dazu das Objekt einer anthropologischem oder forensischem Institut oder ggf. der oertlichen Denkmalpflege zu uebergeben, damit nach einer wissenschaftlichen Betrachtung eine Bestattung vorgenommen werden kann. MfG Toby