Deutschland - Eldorado für Schatzjäger, Grabräuber und deren Hehler?

Guten Tag allerseits, finde nun endlich einmal die Zeit, um mich eines Themas anzunehmen, das mir schon seit geraumer Zeit unter den Nägeln brennt. Einige von Euch kennen ja schon den Beitrag eines “Verkaufsagenten” im Forum “Ausgrabungen”, in dem eine originale Inka-Mumie zum Verkauf angeboten wird. Als ich über diesen Beitrag gestolpert bin, kam mir die Sache etwas merkwürdig (=illegal) vor. Also setzte ich mich (weil ich zu diesem Zeitpunkt keine andere finden konnte) mit der Landesdenkmalbehörde MV in Verbindung. Von hier aus die Bitte: schicken Sie uns den Beitrag doch einmal zu. Nach 10 Minuten bereits der Rückruf: Meiner Meinung nach stinkt die Sache! (An dieser Stelle noch einmal mein ausdrückliches Dankeschön und Lob an Hrn. Dr. Friedrich Küth für die schnelle Beantwortung und die hervorragende Zusammenarbeit!) Ich schickte also den Beitrag per E-Mail an das BKA und fragte etwas später auch nach, ob dieser Beitrag angekommen war. Man bestätigte mir dies, ich konnte mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, daß man grundsätzlich nicht daran interessiert war. Also weiter versucht; LKA, Zollfahndung, Zollkriminalamt - alles ohne den geringsten Erfolg (cih warte heute noch auf Antworten!) Da die Spam-Killer beim Zoll meine Sendung direkt gekillt haben, habe ich es auch noch per Fax geschickt; ein Verlust der E-Mail im Internet-Nirvana ist also ausgeschlossen. Dann die untere Denkmalbehorde hier in Düsseldorf angerufen (nicht zuständig), gefolgt von der oberen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Hier bekam ich endlich wieder mal ein paar Antworten; man sagte mir hier sehr freundlich, daß man nichts tun könne, weil die Gesetzeslage keine Handlungsmöglichkeiten ließe. Das war dann der Punkt, wo ich zum ersten Mal frustriert aufgab.Nachdem ich mich hiervon erholt hatte, startetete ich noch einen allerletzten Versuch; am 18.09.2004 schickte ich ein Fax an das DAI´, das Deutsche archäologische Institut in Berlin. Ein paar Tage später bekam ich von dort auch eine Antwort, die ich hier nur auszugsweise wiedergebe. Man teilte mir hierin mit, daß man von Seiten der peruanischen Regierung an die deutsche Botschaft herantreten müßte, um die Herausgabe des Raubgutes zu verlangen( eine sogenante Demarche). Im geschilderten Fall wäre diese Demarche jedoch eher als unwahrscheinlich anzusehen. Ich unterhielt mich daraufhin mit einem Bekannten aus den Niederlanden, der mir sagte: “Deutschland gilt schon seit langem als Eldorado für Raubgräber, Schatzjäger und Hehler. Du könntest hier wahrscheinlich sogar die originale Totenmaske von Tut-Ench-Amun bekommen, wenn der Preis stimmt!” Ich möchte in diesem Fall auch noch einmal an die Himmelsscheibe von Nebra erinnern. Un nun meine Frage: Seid Ihr der gleichen Meinung? Wie sehen Eure Erfahrungen/Vorschläge ib dieser Hinsciht aus? Ich würde mich auch sehr freuen, wenn sich Vertreter der Strafverfolgungsbehörden an dieser Diskussion beteiligen würde. Sie sind herzlich hierzu eingeladen!

Ich kann dazu nur sagen, dass alles seine Grenzen hat und man natürlich gewisse Funde von außerordentlichem archäologischem Interesse der Öffentlichkeit nicht vorenthalten darf. Ein Beispiel ist die schon genannte “Himmelsscheibe von Nebra”. Es gibt auch dort Grenzen, wo man die Totenruhe stört, wie bei der angebotenen Mumie, oder bei der Plünderung von Gräbern. Andererseits sind “geringerwertige” Sachen wie römische, keltische, griechische Münzen frei verkäuflich, die, wenn man es ganz genau nehmen würde, auch alle in irgendeinem Museum oder, in irgendwelchen Archivregalen verstauben müssten. Aber es existiert natürlich auch eine Frustration, wenn jemand hinter einer Mauer seines Hauses, in dem seine Familie seit 300 Jahren wohnt, einen ebenso alten Münzschatz findet und so ehrlich ist damit zum Denkmalamt zu gehen und dann zu hören, “tut uns leid bei uns im BL gibt es ein Schatzregal Sie kriegen auch keine Entschädigung”. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in EU-Staaten wie Spanien, Niederlanden und auch Osteuropa gibt es Raubgräber, Sondengänger und dergleichen. Es existieren auch renommierte Antikenhändler die ihre Sachen u.a. aus Detektorfunden beziehen. Es gibt Objekte, die für jeden erwerbbar und erschwinglich sind, wie Münzen, Ringe usw. Aber man sollte es akzeptieren, dass die selteneren Sachen eben nunmal ins Museum gehören. Natürlich, und das muss verbessert werden, müssen die Finder dafür eine angemessene Entschädigung bekommen.:frowning:

Hallo Indiana Jones, wie und warum hätte hier eine deutsche Behörde tätig werden sollen? Eine Behörde kann doch nichr präventiv jeden Besitz auf Legalität überprüfen. Insbesondere dann, wenn von legalen Papieren gesprochen wird. Erst wenn die Mumie hier eingeführt wird erfolgt eine dementsprechende Überprüfung durch eine deutsche Behörde. Wenn die Mumie schon hier sein sollte, dann ist das bereits geschehen und erfolgt erneut nur bei einer konkreten Anzeige. Wenn Du ein deutsches Gesetz kennst, gegen das in diesem Fall verstoßen wurde, dann erstatte Anzeige! Ich kenne keins. Was aber nicht heißt, daß ich persönlich solche Geschäfte gut heiße. Mir ist es schon unerträglich, daß unsere Museen voll sind mit den Gebeinen verstorbener, nur damit eine neugierige Besucherschaft sie angaffen kann. Fotos oder Nachbildungen würden auch genügen um seinen Wissensdurst zu stillen. Wenn man schon im Namen der Wissenschaft Gräber und Mumien untersucht, dann gehört die Mumie anschließend wieder beigesetzt und nicht in ein Museum. Ich bin auch der Meinung, daß alle archäologischen Artefakte dem Land gehören, in dem man sie gefunden hat. Für unsere Museen reichen Dublikate. Was private Funde und Sammlungen anbelangt bin ich auch der Meinung, daß jeder Fund gemeldet werden muß und die entsprechende Behörde entscheidet dann,ob das Artefakt für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden muß.Ansonsten bekommt man eine Besitzurkunde.Ohne eine Solche Urkunde darf niemand was verkaufen oder kaufen.Das gilt auch für im Ausland erworbene Sachen. Die ganze Sache betreffend kann man hier zwar seine Meinung äußern, aber das wird kaum Einfluß auf die Gesetzgebung oder eine intensivere Behördenwachsamkeit haben. Deine Freunde aus den Niederlanden ( Tor zur Welt) sollten sich aber über unseren "Antiquitätenmarkt"am wenigsten aufregen. Mehr sog i net! (frei nach Otti Fischer) Gruß Kurti

Hallo Indi. Ich sehe die Sache genau wie du. Und bin leider auch schon (wenn auch nicht im selben Zusammenhang wie du) bei deutschen Behörden auf sehr taube Ohren gestossen. Irgendwie drängt sich da machmal das Gefühl auf, die haben kein Interesse oder “ach Gott, jetzt kommt der schon wieder, das gibt Arbeit”. Kurti, deutsche Behörden arbeiten NUR nach GESETZEN, und die können sie dir endlos zitieren. Kein Gesetz = kein Handlungsbedarf. Amen.

Hallo Graf, deutsche Behörden müssen nach dem Gesetz handeln und das ist gut so. Jeder der schon mal in die Zone der “Ermessensfreiheit” bei uns, aber vor allem im Ausland, geraten ist, kann ein Lied davon singen.( meist ein sehr trauriges) Deine Empörung solltest Du denen zollen, die für das Nichthandeln die Grundlage schaffen. Beiuns werden die Gesetzte von den Volksvertretern gemacht. Mir ist der Zustand bei uns jedenfalls lieber wie z.Bsp.im freien Amerika, wo dir wegen obiger"Mumienanzeige" private " Law and Order " - Banditen die Tür eintreten und dir eine Pistole unter die Nase halten und das mit dem Gesetz im Rücken. Immer Vorsicht bei der Forderung nach schärferen Gesetzen und Maßnahmen, denn sie könnten sich unversehens gegen einen selbst richten. Ganz nebenbei bemerkt.Gegen die Großen kommst du auch mit Gesetzen nicht an. Die haben ihre Mittel und Wege alles ein-u.auszuführen. Schon mal was von Diplomatengepäck gehört oderTransitgut? Treffen würden solche verschärften Maßnahmen nur den arglosen Urlauber, der ahnungslos eine “echte” Nachahmung aus einem Grabraub auf dem Basar erstanden hat. In vielen Staaten landest du dann erst mal Kraft Gesetzes und der (bei uns von Dir so vermissten )Initiative eines Beamten in einem Finsteren Loch. Da hast du dann erst mal Zeit genug, um davon zu träumen, wie schön es in Deutschland mit seinen untätigen, faulen und interessenlosen Beamten ist. Übrigens: ich bin kein Beamter, aber weit gereist (in einer Zeit ohne den Schutz eines Reiseveranstalters) und habe vieles an Deutschland schätzen gelernt, was hier im Lande oft unbedacht kritisiert wird. Jedenfalls, wer eine Mumie zum Kauf anbietet, verstößt nicht gegen deutsches Recht und kein vernünftiger Beamter setzt hier Mühlen zur vorsorglichen Überprüfung in Gang. Jeder “Mumienbesitzer” schmeißt ihn achtkantig raus, denn einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß bekommt er für das Gefühl von Indiana Jones , es könnter illegal sein, nicht. Eine Behörde geht solchen Sachen nur nach, wenn ein erheblicher Verdachtsmoment vorliegt wie z.Bsp., daß es für eine Mumie in keinem Fall eine legale Ausfuhrgenehmigung gibt. Solche Genehmigungen gibt es aber und warum sollte eine Behörde gerade jetzt in diesem Falle einschreiten? Aber selbst wenn, läge immer noch kein Verstoß gegen Deutsches Recht vor. Einigermaßen regeln läßt sich sowas meiner Meinung nach nur über Besitzurkunden und internationale Vereinbarungen wie beim Handel mit geschützten Tieren, Fellen und Elfenbein. Wenn dann eine Mumie mit “legalen Ausfuhrpapieren” angeboten wird, weiß jeder Beamte, daß hier was nicht stimmt und muß handeln. Gruß Kurti

Hallo Kurti! Erstmal danke für deine ausführliche Schilderung. Du hast recht damit, dass die Politik per Gesetz die Grundlage fürs Handeln (z.B. von Gerichten) schaffen muß. Alles, was du geschrieben hast, klingt logisch. Vor allem der Absatz, dass die, die etwas “krummes” machen wollen, dies auch schaffen, denn sie haben andere Mittel und Wege als der kleine Bürger. Getreu dem Motto “die Großen läßt man laufen, die Kleinen henkt man”. Wer traut sich an die Großen ran?

Das Handeln, aber auch das Finden und Abgeben von Funden muss gerechter gehandhabt werden. Nicht, dass jemand so ehrlich ist und seine Entdeckungen ordnungsgemäß abgibt, und noch nicht mal Finderlohn bekommt. Aber wenn das Handeln mit Funden schon erlaubt ist sollte man auch so weit kommen, dass nicht gleich ganze Funde auseinandergerissen werden oder in der Unbestimmtheit untergehen, sondern dass wie an anderer Stelle vorgeschlagen, es dann eben Zertifikate gibt wo Fundort und Besitzer draufstehen. Anhand dessen wäre eine Zuordnung besser möglich, und, sollte es vielleicht mal zu einer Ausstellung kommen, könnte man die Sachen besser wiederbeschaffen. Ich habe in einem Buch über einen Münzfund Mitte des 19.Jahrhunderts gelesen, wo tausende von Silbermünzen versteckt in Felsspalten in einem Wäldchen gefunden wurden. Diese Münzen sind in alle Richtungen verstreut worden, weil es damals wohl noch gar keine Gesetze gab, die das regelten. Lediglich ein Dorflehrer befasste sich damit, es gab später einige Versuche die Münzen zurückzukaufen, nur ein Bruchteil tauchte wieder auf. Vor 3 Jahren kaufte eine Bank ein paar dieser Münzen zu je 55 Euro an und gab sie einem Museum.:frowning:

Guten Abend! (ach, ich liebe diesen alten Klassiker!) . ERst einmal ein extrem großes very big sorry an die “Gemeinde”, daß ich mich so lange hie rnich tmehr gemelet habe, aber die Mumie hat mich recherchemäßig doch stärker beschäftigt, als ich dachte! So kurz wie möglich; nachdem ich den Post hier reingestellt hatte, hatte ich recherchiert, welche INTERNATIONALE Organisation hier zuständig sein könnte und kam nach einigen Recherchen auf die UNESCO (die Kultur"abteilung" der UN , also der Vereinten Nationen). Habe gerade die Antwort erhalten; demnach existiert eine UN-Konvention zum illegalen Handel mit Kulturgut von 1970 (ich hoffe, ich deute das richtig!): “Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export und Transfer of Ownership of Kultural Property”, di eallerdings von der BRD-Regierung noch nicht ratifiziert wurde (woran man mal wieder sehen kann, wie lahmarschig unsere deutsche Politik ist!) Die englsiche Fassung hat man mir dankenswerterweise direkt mitgeschickt. Man drückt in diesem Schreiben auch die Hoffnung aus, daß sich der Zoll in dieser Angelegenheit zwischenzeitlich bei mi rgemeldet hat (nein, hat er nicht!) und verweist auf eine Datenbank der Interpol, die für diese Sachen relevant sein könnte (der Vollständigkeit halber: http.//www.interpol.int/Public/WorkOfArt/Default.asp Abschließend wird mir noch gesagt, daß hier die peruansiche Altertümerverwaltung am zug wäre. Wer die Konvention selber anfordern möchte, hier die Adresse der deutschen UNESCO-Vertretung: Deutsche UNESCO-Kommission Colmantstraße 15 D-53115 Bonn Tel: 0228/60 497-0 Fax: 0228/ 60 49 7-30 Melde mich am Wochenende noch einmal und stelle bei dieser Gelegenheit auch das Schreiben evtl.mit ein. Über weitere Feedbacks würde ich mich sehr freuen!

Hallo, Indiana Jones, Deine Aktivitäten in Ehren, aber mir ist nicht so ganz klar, was Du damit erreichen willst. Bei der Thematik wirfst Du schon mal zwei Dinge in einen Topf, die separat behandelt werden müssen. 1) Nationales Recht bezüglich des Besitzes und dem Handel mit Kulturgütern innerhalb Deutschlands. 2) Internationale Abkommen bezüglich Ein-u.Ausfuhr und Schutz von Kulturgütern. Zu 1) Hier sind die Gesetze und Verordnungen weitgehends ausreichend . Notfalls greifen noch das Handels-u. Zivilrecht. Bei der Ersitzungsfrist von 10 Jahren und der Verjährungsfrist von30 Jahren bei illegalem Besitz könnte man noch etwas verbessern. Ebenfalls sind die Entschädigungs - u. Einbehaltsrechte in den meisten Bundesländern unbefriedigend.( Aber das sind für Dich ja alte Klassiker ) Ein Handicap bei der ganzen gesetzlichen Regelung ist aber unser Föderalismus. Zitat: Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Kulturbereich: Nach der Zuständigkeitsordung des Grundgesetzes ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Die Kulturhoheit liegt deshalb grundsätzlich bei den Ländern.Sie ist ihr verfassungsrechtlicher Auftrag und Kernstück ihrer Eigenstaatlichkeit. u.s.w… Auszug aus dem Arbeitspapier zwischen Bund und Ländern vom 26.06.03. Zitat Ende. Um bei der Himmelsscheibe zu bleiben, ist es ein Unterschied, ob ich Sie in Bayern auf meinem Grund finde, oder in Thüringen im Wald. Deine Frage, ob Deutschland ein Eldorado für Schatzgräber ist, kann man deshalb schon nicht einheitlich beantworten oder diskutieren. Wie schwer es in einem föderalistischen Staatssystem ist, etwas einheitlich zu regeln, wird gerade in diesen Tagen wieder überdeutlich nach den gescheiterten Bund-Länderverhandlungen. Zu 2) Diese Thematik teilt sich in drei Schwerpunkte: a) Ausfuhr von Kulturgut. b) Einfuhr von Kulturgut. c) Schutz von Kulturgut. Die Ausfuhr von Kulturgut ist in den meisten Staaten ausreichend geregelt. Deutschland Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 6.8.1955 BGB II 1955,501 - FNA 224-2 Angehängt ist eine Liste was unter Die Ausfuhrbestimmung fällt. Aufgegliedert nach Bedeutung und Wertigkeit. Europaweit: Verordnung (EWG) Nr: 3911/92 des EU-Rates vom 9.12.1992 über die Ausfuhr von Kulturgut. Auch hier ist genau aufgelistet was darunter fällt. Der Schutz von Kulturgut ist in allen bedeutenden Staaten der Welt durch das Übereinkommen zum Schutz des Kultur-u.Naturerbes der Welt geregelt. Beschlossen vom UNESCO- Komitee am 16.11.1972 Darüber hinaus gibt es noch die Haager-Konvention zum Schutze von Kulturgut bei bewaffnetenKonflikten von 1954, die nach dem Golfkrieg in den 1990er Jahren nochmals erweitert wurde. Die Einfuhr von Kulturgut ist kaum in einem Staat eingehend geregelt und unterliegt auch in Deutschland keiner besonderen Beschränkung. Damit wären wir bei einem der Hauptanliegen der UN-Konvention von 1970. ( Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und Verhütung der unzulässigen Einfuhr,Ausfuhrund Übereignung von Kulturgut.) Diese Übereinkunft ist in der Tat von uns noch nicht ratifiziert. Allerdings sind in diesem Zusammenhang so platte Stammtischparolen wie: " Woran man mal wieder sehen kann,wie lahmarschig unsere deutsche Politik ist! ", fehl am Platze. Um das zu beurteilen sollte man erst mal wissen, daß es stapelweise UN-Konventionen gibt,die alle erhebliche nationale Gesetzesanpassungen erfordern. Hier geht es vom Schutz der hessischen Reblaus über die Rechte von Wanderarbeitern bis zur Terrorbekämpfung. Was die Kulturgut-Konvention anbelangt haben wir vorab schon mal unser bekanntes Ländermitsprache-Problem. Darüber hinaus umfaßt das Wort Kulturgut in dieser Konvention einen fast unbegrenzten Begriff der nicht bei Deiner Mumie anfängt und aufhört. Eingeschlossen sind nahezu alle Sammlungen von Seltenheiten in Botanik, Mineralogie,Anatomie, Zoologie und natürlich der Archäologie.Weiter Kunstsammlungen und Seltenheitsarchive.Aber auch alle Antiquitäten die älter als hundert Jahre sind. Damit hast Du schon mal die Interessen der ganzen Verbände von den Kunsthändlern über die Briefmarkensammler bis zu den Münzsammlern zu berücksichtigen. Eine Wertschwelle, was unregistriert ausgeführt werden darf, ist in dem Abkommen nicht enthalten.Das setzt jeder Staat selbst fest und muß dann von den anderen Staaten anerkannt und bei der Einfuhr berücksichtigt werden. Das führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheitim internationalen Antik-Handel. Beispiel, wenn ich einen US-Cent von 1890 (in USA noch gültiges Zahlungsmittel) mitnehme,dann ist das ein Kulturgut im Sinne der Konvention und muß bei der Einfuhr nach Deutschlandvom Zoll als solches behandelt werden. Weiter verlangt die Konvention, daß dieser Cent vom Händler registriert wird mit wann,wohin,von wem zu wem usw. Der unterzeichnende Staat muß das mit Strafandrohung durchsetzen. Die Befürworter der Konvention verweisen dabei gerne auf die Klausel, daß dies alles nur im Rahmen der im jeweiligen Land gegebenen Möglichkeiten geschehen muß. Damit kannst Du aber bereits die Wirksamkeit der schönen Konvention total vergessen.Das haben sich wahrscheinlich die gerne als Musterknaben angeführten Staaten wie Amerika, Frankreich, Italien und Australien gedacht = umsetzen müssen wir ja schließlich nur was uns möglich ist !! Ein heißes Eisen sind auch die Rückgabeverpflichtungen illegal erworbenen Kulturgutes mit einer rückwirkenden Verjährungsfrist von 50 Jahren. Ich glaube, bei konsequenter Durchführung der Bestimmung, würde so manche Sammlung aufgelöst und das eine oder andere Museum ein paar leere Regale aufweisen. Die privatrechtliche Ebene bezüglich einer Rückgabeforderung wurde erst 1995 als Unidroit-Konvention nachgeschoben. Ich kann jedenfalls verstehen, daß verantwortungsbewußte Poliker, die eine solche Konvention auch durchsetzen wollen, sich zweimal überlegen, ob sie der Rativizierung zustimmen. Es sei denn, sie gehen gleich davon aus, daß sie nur umsetzen müssen, was ihnen möglich ist. Dann ist die ganze Konvention aber nicht das Papier wert auf das sie geschrieben ist. Was Deine Mumie anbelangt, solltest Du nicht auf alle Behörden schimpfen, sondern akzeptieren,daß sie nach geltendem Recht handeln, oder eben nicht handeln. Es ist nun mal so, daß Deutschland keine Einfuhrbeschränkungen für das Kulturgut “Mumie” hat. Hier muß in der Tat Peru bei uns vorstellig werden, falls es eine Mumie vermißt. Dr.Indiana Jones kann die Hoheitsaufgaben Perus in Sachen Kulturgut leider nicht vertreten. Auch wenn er es noch so gut meint. Warum wendest Du Dich eigentlich nicht an die Peruanische-Botschaft und fragst dort nach,ob sie an ihrer Mumie interessiert sind !? Die müssen ja wissen, ob sie hier Hoheitsaufgaben in Sachen Kulturgut haben und wenn ja, was zu tun ist. Nix für ungut. Gruß Kurti p.s. Wenn Du Mitstreiter suchst, kannst Du Dich an den Deutschen Museumsbund wenden. office@museumsbund.de Tel: 030/ 841095 - 17 Die haben auch Adressen von Fachleuten, die sich mit dem Schutz von Kulturgut beschäftigen. .

Hallo Kurti, zunächst einmal vielen Dank für Deinen Beitrag, den ich durchaus nicht “übel” aufgenommen habe. Ich hatte immerhin selbst um eine Diskussion gebeten und zu einer solchen gehören nun einmal auch Kontroversen. Leider kann ich Dir nur schnell eine Antwort geben, da ich momentan selber etwas untr Zeitdruck stehe (ich H A S S E Weihnachten!) Du hattest mich gefragt, was ich mit dieser Aktion erreichen will; die Antwort klingt vielleicht etwas komisch, ist aber ernst gemeint: Antworten! Wie ich ja schon in meinem ersten Beitrag schrieb, kam mir die Sache sehr komisch vor, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie ein Museumsdirektor ein Artefakt aus seinem Fundus verkaufen kann oder wie es möglich ist, hierfür eine Ein-/bzw Ausfuhrhegenemigung zu bekomen. Deshalb wandte ich mich ja an Dr. Friedrich Lüth, den Chef der Denkmalbehörde Mecklenburg-Vorpommern (also einen Fachmann). Dieser sagte mir, daß für ihn die Sache stinkt. Hätte er mir in diesem Moment das Gegenteil gesagt, wäre die Sache erledigt gewesen! Ich wandte mich an das BKA und an den Zoll; der Zoll hat sich erst ar nicht wieder gemeldet, das BKA - obwohl ich noch angerufen hatte!- gab auch kein Feedback! Worauf ich hinauswill, ist folgendes: WEnn mir jemand von disen Fachinstitutionen gesagt hätte" die Sache ist legal, aus diesem und jenem Grudne" wäre in diesen Sekunden die Sache erledigt gewesen.Stattdessen halten es besagte Behörden ja noch nicht einmal für nötig, eine solche Anfrage (denn als solche habe ich sie ja gestartet) zu beantworten. Und, um es mal etwas lax auszudrücken: Hellseher bin ich noch nicht! Was die besagte Lahmarschigkeit der Politik anbelangt, die ich ja in meinem Beitrag angesprochen habe: mir ist durchaus klar, daß ein Gesetzänderungsverfahren oder ein neues Gesetz einige Zeit in Anspruch nehmen kann (ich bin da realistisch und gehe da von ca. 3-4 Jahren aus), aber doch bitte nicht 35 Jahre! (Ich bin da mal so dreist und runde auf) WEnn ich mir so etwas in meinem Job erlauben würde (bin selbe rim öffentlichen Dienst) hätte ich schon längst eine Dienstaufsichtbeschwerde wegen Untätigkeit angehängt bekommen und wäre vermutlich schon längst besagten Job los! Im Hinblick auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten gebe ich Dir vollinhaltlich recht; da dieser Verkaufsagent aber kein Profil ausgefüllt hatte, konnte ich nicht nachvollziehen, von woher diese Offerte kam - deswegen wandte mich ja an die Bundeesbehörden (Merksatz: Landesrecht bricht Kommunlrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht etc). Auch in einem solchen Fall wäre die Sache für mich erledigt gewesen! Auch im Hinblick auf die Rückgabeverpflichtungen gebe ich Dir vollinhaltlich recht; der sogenannte “Schatz des Priamos” (Schliemann) gehört - meiner Meinung nach! - dem griechischen Volk, das gleiche trifft für diverse Artefakte in anderen deutschen Museen zu. Hierzu gibt es ja eine (schon seit langem praktizierte) Alternative) Dauerleihgaben bzw. Wanderausstellungen. Im Hinblick auf Deinen letzten Vorschlag bin ich Dir allerdings etwas voraus; nachdem mir sowohl die UNESCO als auch das KAVA gesagt haben, daß man sich am besten hierfür an die peruanische Botschaft wendet, habe ich vor ein paar Tagen ein dementsprechendes Schreiben fertig gemacht. Das Feedback hierzu steht allerdings noch aus. Wenn es gewünscht wird, werde ich hierzu weiter berichten und würde micha uch nach wie vor freuen, wenn sich auch Vertreter von Zoll und anderen Behörden an dieser Diskussion beteiligen könnten/würden.

Hallo, Indiana Jones, möchte auch nur kurz antworten, um Deinen Weihnachtsstress nicht noch zu vergrößern. Ich bin selbst auch schon auf dem Sprung zur Abreise in den Weihnachtsurlaub. Vertagen wir die Sache bis nach den Festtagen. Melde Dich jedenfalls wieder, wenn Du Antwort von Peru bekommst. Ich fürchte allerdings, daß Du ein höfliches Schreiben bekommst, in dem man sein Bedauern ausdrückt, leider nichts tun zu können, da in Peru nichts über eine illegal ausgeführte Mumie bekannt ist. Aber warten wir es ab. Bis dahin fröhliche und stressfreie Feiertage. Gruß Kurti