Systematische Bodenuntersuchungen vor Neubauten

Von mir aus gesehen wäre es sinnvoll vor jedem Neubau, ob Strasse oder Haus, d en Boden mit neuartigen Technologien wie Bodenradar/Echolot/Erdmagnetismus etc. zu untersuchen.

Dies wäre wohl relativ schnell und einfach möglich.

Bei auffälligen Befunden sollten die Archäologen graben können!

Der Grund ist, dass viele wichtige Funde abseits von bekannten Siedlungsgebieten gemacht wurden.

Es würde auch bedeuten, dass die Archäologen mit einem gewissen vernünftigen Aufwand arbeiten müssten, um nicht zu viele Neubauten zu sehr zu verzögern.

@Taranis

Lies mal hier:

http://forum.archaeologie-online.de/discussion/2946/praktische-tipps-fuers-studium#latest

Jeder Neubau zerstört unwiederbringlich Kulturgut welches in der Erde war. Stoppen wir diese Kulturgutzerstörung ungeahnten Ausmasses!

Sogar wenn Bauleute kulturelle Überreste wahrnehmen, wird möglichst schnell zerstört, damit es nicht zu Bauverzögerungen kommt.

Darum fordere ich den Gesetzgeber auf:

Vor jedem Neubau, ganz besonders vor grossen flächenzerstörenden Neubauten, soll das Gebiet mit geeigneten Technologien obligatorisch auf wichtige Funde untersucht werden.

Mit den erwähnten Technologien (Radar-Echolot-Metalldetektoren etc.) ist es auch endlich möglich, innert kurzer Zeit grosse Flächen zu untersuchen.

Ich wiederhole, es braucht sofort ein Gesetz und es muss eine archäologische Behörde geschaffen werden, die effizient und Bundesweit-national diese Untersuchungen durchführt.

Wenn sich Hinweise auf wichtige Funde wie Gräber, Depots oder sonstige kulturelle Überreste ergeben, müssen diese natürlich mit traditionellen Mitteln aber doch einer angemessenen Effizienz ausgegraben werden.
 

1 „Gefällt mir“

@Taranis meine Stimme hast Du. Jetzt brauchen wir nur Wege für eine Umsetzung.

Moin,

@ Taranis, willst Du uns nicht etwas über Dich erzählen? Ich könnte mir vorstellen, Dein Aufruf bekommt mehr Bedeutung und Aufmerksamkeit dadurch.

Welche neuen Wege schweben Dir/euch vor?

Ein paar Beispiele nur, was es bis jetz bereits gibt…

Zitat: Weiterhin wird mit dem Gesetz das Betretungsrecht für Denkmalbehörden auf offene und eingefriedete Grundstücke eingeführt; dies dürfte die Arbeitsmöglichkeiten insbesondere für die Archäologie wesentlich verbessern, da so die rechtzeitige Untersuchung von Bodendenkmalen noch vor Beginn eines Bodeneingriffs deutlich erleichtert wird. Zitat Ende

Quelle: http://www.archaeologie-online.de/magazin/nachrichten/nrw-neues-denkmalschutzgesetz-verabschiedet-26502/

##########

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-7?AspxAutoDetectCookieSupport=1

##########

##########

Gruß

Jürgen

Wie der letzte Link beweist mangelt es nicht an Gesetzen, aber die schönsten Gesetze nutzen nichts, wenn kein Goldesel da ist der ein ausreichendes Stammpersonal bezahlt was jederzeit als schnelle Einsatztruppe vor ort sein kann. >:)

Deshalb sagt der Bayer: " Dräumd ruhig weida vo da nackerdn Woasswuascht"! :innocent: