ich war gestern mit meinem Sohnemann und der Sonde im Wald unterwegs, NRW, HÜRTGENWALD. Dabei haben wir diese Speerspitze gefunden? Die Spitze ist stark verformt.
Das Teil ist 292 g schwer und ziemlich verwitter.
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob es sich dabei um etwas Archäologisches handelt, oder nicht?
Auch, wenn es immer wieder strittig diskutiert wird wo man ohne amtliche Genehmigung Sondeln darf und wo nicht ist es immer besser man besorgt sich eine Genehmigung. Die Denkmalbehörde in NRW vergibt n.m.W. solche Genehmigungen für 75,-€. Daran sind natürlich bestimmte Bedingungen geknüpft.
Etwas untypisch für eine Lanzenspitze, zu breit im Bereich des Schaft und insgesamt (trotz scheinbar weggewitterter/oxidierter/abgenutzer Spitze) zu kurz im Verhältnis zu Diesem. Eher der Kopf einer gusseisernen bzw. geschmiedeten Grabumzäunung. Der runde Heft spricht allerdings docht ein wenig für ein Wurfinstrument. Aber immer ebenso wie Kurti: Bitte die Landesgesetze beachten. Eine kurze Vorstellung bei der Landesdenkmalbehörde kann nicht schaden und versetzt Dich auf die abgesicherte Seite. Gruss Germanmet
Auch, wenn es immer wieder strittig diskutiert wird wo man ohne amtliche Genehmigung Sondeln darf und wo nicht ist es immer besser man besorgt sich eine Genehmigung. Die Denkmalbehörde in NRW vergibt n.m.W. solche Genehmigungen für 75,-€. Daran sind natürlich bestimmte Bedingungen geknüpft.
Gruß
Kurti
Vielen Dank für den Hinweis Kurt!
Gruß schitti68
Vielen Dank für deine Antwort!
Ps: Ich werde mich auf jedenfalls mit den Denkmalschützern in Verbindung setzten.
Auch, wenn es immer wieder strittig diskutiert wird wo man ohne amtliche Genehmigung Sondeln darf und wo nicht ist es immer besser man besorgt sich eine Genehmigung. Die Denkmalbehörde in NRW vergibt n.m.W. solche Genehmigungen für 75,-€. Daran sind natürlich bestimmte Bedingungen geknüpft.
Als Sondengänger mit offizieller Genehmigung kann ich folgendes sagen: Wenn man eine Genehmigung in NRW im Gebiet des LVR bekommt, kostet die Verwaltungsgebühr 75,- € pro Gemeinde, pro Jahr. Ausgestellt von der Oberen Denkmalbehörde des Kreises, nach Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde oder Stadt und des Fachamtes (hier der LVR) . Die wichtigste Auflage: Sie gilt IMMER nur für umbrochene oder gestörte Flächen (Acker) und für die Baustellenbeobachtung. NIEMALS für Wald, Weiden, Auwiesen oder ähnlich ungestörten Boden. Natürlich auch nicht für bekannte Bodendenkmäler oder archäologische Verdachtsflächen.
Und Hürtgenwald geht ja schon mal gar nicht. Ein Sondengänger der zugibt im Hürtgenwald zu suchen ist entweder ein Leichenfledderer oder er will provozieren. Für diejenigen, die es nicht wissen, der Hürtgenwald ist in unserer Gegend einer der größten WK II-Friedhöfe und außerdem mit ähnlich viel gefährlicher Munition belastet wie der Reichswald. Und da würde außer einem suizidgefährdeten Sondler auch keiner suchen.
Alter Sucherspruch bei munitionsverseuchtem Gebiet: “Wer suchet der findet, wer drauftritt verschwindet!”