Sehr geehrter “bullway”!
Was ist das?: Es handelt sich um ein bronzenes Vollgriffschwert der mittleren Bronzezeit. Soweit ich Details erkennen kann, der Stufe C2, d. h. ca. 1.400 v. Chr. - also einer sicher vor-keltischen Zeit.
Wie kostbar ist das? Solche Stücke sind nicht exotisch selten, aber auch nicht sehr häufig. In einem Museum dürften sie tendenziell so selten sein, dass man es in der Dauerausstellung ausstellen würden. Wenn man es herschenkt, steht dann in der Vitrine u.a. “gestiftet von …”
Zustand: Das Stück ist noch unkonserviert, (weitgehend) unrestauriert. Bitte belassen Sie es unbedingt so! Denn die “Kruste” = Korrosionsspuren ist (im Moment) ein wichtiges Zeugnis der Echtheit und macht das Stück kostbarer, zudem lässt sie Rückschlüsse auf die Lagerungsbedingungen zu. Die Fachleute freuen sich über das Stück in diesem Zustand mehr. Nach einer professionellen Konservierungen werden u.a. an dem Griff vermutlich Verzierungen zum Vorschein kommen, die man zur Zeit noch nicht sehen kann.
Verkaufen / melden? In der Tat: seriöse Museen werden das Stück, wenn es vorher nicht ordentlich gemeldet wurde, nicht ankaufen. Daher empfehle ich Ihnen sehr, das Stück bei der Denkmalpflege zu melden. Wo: hängt vom Fundort ab, genauer: vom Bundesland, in dem es gefunden wurde. Dann das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege informieren, die Liste und eine erste Kontakadresse gibt es hier: http://www.landesarchaeologen.de/denkmalfachbehoerden/
Wichtig: solche Stücke liegen normalerweise nicht alleine im Boden. Das Schwert stammt vermutlich aus einem Grabfund, oder einem sog. Hortfund / Depot. In beiden Fällen lagen vermutlich weitere Stücke dabei, d.h. Bronzeobjekte und/oder Keramik. Eine Nachsuche am Fundort kann lohnend sein. Sie sollten das den Profis überlassen, denen dann wiederum die derzeit noch anhaftende Kruste hilft …
Ich bitte Sie sehr, dass Stück zu melden und es damit zu legalisieren, denn egal, in welchem Bundesland es gefunden wurde: eine Meldepflicht besteht kraft der geltenden Gesetze. Nach dem Melden ist das Stück legal = noch kostbarer. Es wäre wirklich schade, wenn Sie es “unter der Hand” (und gewiss auch unter Wert) verhökern würden. Herzliche Grüße! Frank Siegmund.