Fortbildung Grabungstechniker

In Sachsen sind zwei Fortbildungsstellen für den Beruf der/des geprüften Grabungstechnikerin/Grabungstechnikers ausgeschrieben:

Im Landesamt für Archäologie sind zum 01. 11.2014 zwei Fortbildungsplätze für den Beruf der/des geprüften Grabungstechnikerin/Grabungstechnikers befristet in Vollzeit zu besetzen.

Die Fortbildung dauert drei Jahre. Sie erfolgt gemäß der »Fortbildungsordnung und Prüfungsordnung für den Beruf ‚Geprüfte(r) Grabungstechniker(in)’« vom 26.02.1985 in der überarbeiteten Fassung vom Mai 2005 (Download der Prüfungsordnung: »Weiterführende Links« www.landesarchaeologen.de/verband/kommissionen/grabungstechnik/ )

Im dritten Fortbildungsjahr soll die praktische und theoretische Prüfung zum/r Grabungstechniker/in nach dem sog. »Frankfurter Modell« bei der P rüfungskommission an der Römisch - Germanischen Kommission Frankfurt/Main abgelegt werden.

Voraussetzungen sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklich - technischen Ausbildungsberuf (z. B. Tischler, technischer Zeichner, Vermessungstechniker oder ähnliches) , der Führerschein Klasse B sowie praktische Grabungserfahrung, Flexibilität und die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung.

Während Ihrer Fortbildungszeit werden Sie im gesamten Gebiet des Freistaates Sachsen eingesetzt. Teile der Fortbildung finden auch in anderen Bundesländern statt. Die Bezahlung erfolgt in Höhe der Anwärterbezüge für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des mittleren Dienstes.

Sie sollten mobil, körperlich belastbar, Freude an der Gelände arbeit haben und vor allem Interesse für die Archäologie mitbringen. Vorteilhaft sind Or ganisationstalent, Erfahrungen in der Projektarbeit und eine zielorientierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise innerhalb eines Teams.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. September.

Den gesamten Ausschreibungstext sowie Informationen zur Bewerbung gibt es in diesem PDF