Schädelkult? ;-)

Hallo, hier ein amüsanter Bericht: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingendorf-schaedelfund-haelt-doerfler-in-atem.3b06ce2d-56f5-450c-8010-f44b672fb92d.html Meines Wissens nach, kam allerdings noch keiner auf die Idee, das Denkmalamt überhaupt zu informieren… Viele Grüße

Warum?wenn er lt.Bericht ca 100 Jahre alt ist,evtl. Volksbund deutscher Kriegsgräber ? ansonsten ist der Schädel ja in Staatsgewalt,die werden bei Bedarf schon handeln. gruß Eisenstein

Nunja, was solche Datierungsvermutungen von Laien Wert sind hat ja Z. B. die Ersteinschätzung beim Fund des Ötzi gezeigt… (“100 Jahre” ist in solchen Zusammenhängen immer nur als Synonym für: “nicht rezent” zu sehen). Und dass die zitierte “Staatsgewalt” tatsächlich auch an die Möglichkeit eines archäologischen Befundes denkt, ist wohl stark vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig… Grüße, JGG

@jgg

Ich setze bei der Aussage der Staatsanwaltschaft mal eine vorausgegangene, forensische Untersuchung des Schädels voraus. Hier ist wohl eher die Formulierung des Redakteurs nicht stimmig, wenn er “nur” von “Straftat” spricht. Bei einem Schädel, der erst 100 Jahre alt ist und nicht an einer Stelle gefunden wird wo er üblicherweise aufbewahrt wird, liegt mit ziemlicher Sicherheit ein Straftatbestand vor wie z.Bsp. der Leichenschändung. Oder war es vor 100 Jahren üblich einen Schädel oder gar Kopf eines Verstorbenen in der Vitrine oder dem Garten aufzubewahren ? Es fehlt wohl bei dem Zeitungsartikel der Zusatz, dass die Staatsanwalt von keinem “Gewaltverbrechen wie Mord” ausgeht und eine andere Straftat wie z.Bsp. die Leichenschändig wäre jetzt verjährt. Denkbar ist aber auch, dass der erwähnte Totengräber z.Bsp. nach Ablauf einer Grabpacht eine übliche Umbettung vornehmen wollte und leider vorher auf einer Bananenschale ausrutschte. :smiley: Gruß Kurti

Na ja, jetzt geht die Phantasie ein wenig mit Dir durch. :slight_smile: Es gab schon immer die Beräumung alter Gräber. Friedhöfe “wanderten”, oft wurde die Erde ehemaliger Friedhöfe umgelagert. Ebenso können neuzeitliche Richtstätten, Kriegsgräber oder Seuchengräber ihre Spuren hinterlassen. Überbleibsel ehemaliger Karner solltest Du auch nicht ganz vergessen. Mit ziemlicher Sicherheit auf eine Straftat zu schließen ist dann doch ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.

Hallo Furst, ich setzte voraus, dass die hundert Jahre als Aussage der Staatsanwaltschaft in etwa gesichert sind und dann kann man davon ausgehen, dass man in der Gemeinde weiss was es mit der Örtlichkeit in diesem Zeitraum und Zusammenhang auf sich hat. Wäre die Lösung hier zu suchen, dann wäre die Staatsanwaltschaft m.E. doch sicher auf diese Möglichkeit eingegangen und hätte sie vor der Presse erwähnt. Es wurde ja von anderer Seite ein Totengräber erwähnt und meine diesbezügliche Bemerkung zielte darauf ab, dass als Alternative zu einer Straftat der Schädel etwas mit seiner Tätigkeit, legal oder illegal,  zu tun haben könnte. Man muß dann nicht alles aufzählen was denkbar ist, sondern der Hinweis auf einen Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Örtlichkeit herzustellen genügt. Du solltest einfach genauer lesen was man schreibt und vor allem den Bezug zum vorangegangenen Posting herstellen und dann den Sinn des Gesagten richtig einordnen. Daran liegt Dir aber offensichtlich nichts. >:) Gruß Kurti

Ob Straftat oder nicht, das kann und will ich nicht beurteilen. Wären auf dem jetzigen Bauplatz Gräber gewesen, hätte man sicherlich mehr als “nur” einen Schädel gefunden. Trotzdem wäre es schön gewesen, wenn man das DA rechtzeitig informiert hätte. Jetzt ist schon alles zubetoniert, der Aushub auch schon größenteils weggeschafft. Dass Bauherren oft nicht willens sind, das Denkmalamt einzuschalten, ist ja nichts neues. Dass aber Behörden, wie die Polizei, dazu nicht in der Lage sind, verwundert doch ein wenig. Denn die forensische Untersuchung (ich gehe einfach mal davon aus, dass eine gemacht wurde) dauert sicherlich ein Weilchen, und in der Zwischenzeit hätten Mitarbeiter des DAs, eben auch die Baugrube und den Aushub anschauen können - die Baustelle befindet sich schließlich noch innerhalb des “historischen” Ortskerns.

@utnapischtim

Jaaaaaa, der Diiiiiiiienstweeeeeg kaaaaaaann ooooooft seeeeehr laaaaaang seeeein, müssen, wollen ! :smiley: Gruß Kurti

Das mit dem laaaaangen Dienstweg, merke ich gerade bei der Meldung der Zerstörungen durch Schatzsucher auf einer Burg (siehe anderen Beitrag von mir). Viele Grüße Bernd

@utnapischtim

Viel schlimmer ist es in Bayern. Da darf jeder mit Genehmigung des Grundbesitzers sondeln. ( ausser auf ausgewiesenen Bodenbdenkmälern ). Graben darf er offiziell nicht, aber paradoxerweise gilt im Freistaat das sogen. “Hadriansgesetz” und das heißt Halbe-halbe für Eigentümer und Finder. Der Freistaat schaut in die Röhre und muß den Erwerb für seine Museen teuer bezahlen. Man kann sich vorstellen, was da gebuddelt wird. Manchmal hat das aber auch eine gute Seite. So wurden z.Bsp. der “Künzinger Römerschatz” 1988 durch einen Freizeitbuddeler entdeckt und die größte bronzezeitliche Festung nördlich der Alpen nebst kostbarem Schatz wurde 1998 von Hobbyarchäologen bei “Kranzberg” entdeckt. Ebenfall äußerst wertvoll der “Plattenrock” vom Burgstall Hirschstein bei Passau, der auch von einem Sondler entdeckt wurde. Das Ärgerliche dabei ist, dass die “ehrlichen” Sucher oft vergeblich wegen einer Grabung an die Tür der Denkmalpfleger klopfen und dann buddeln sie eben selbst eh ein Anderer den Schatz hebt. Gruß Kurti