Das erste und letzte Mal

Da gibt man dem LDA einen Hinweis,daß quer durch eine Schanzanlage vom “Türkenlouis” ein Waldweg gezogen wird und was hat man davon? Man bekommt ein Mail (Adresse hat er wohl vom LDA!)vom Waldbesitzer,der einem eine Rechnung für die entstandenen Kosten stellen möchte! Entweder gelten die Gesetze für alle oder keinen! Kann er überhaupt Kohle von mir verlangen,weil ich das gemeldet habe und wie stehen seine Chancen,daß er damit durchkommt? Gruß Daniel

Hallo Daniel,

Nein, das kann er nicht! Eigentlich hätte er selbst das Amt benachrichtigen müssen, wenn er einen Bodeneingriff im Bereich eines Denkmals vornehmen will. Du hast ihm nur die Arbeit abgenommen :wink: Wenn ihm Kosten entstanden sind, dann von Gesetzes wegen. Ich denke, niemand hat ihn gezwungen, den Waldweg genau an dieser Stelle anzulegen. Wenn das Amt dann eine Untersuchung durchführt (bzw. durchführen muss), so ist das eine Folge seines Vorgehens. Ob das jemand gemeldet hat oder ob es dem LDA anderweitig bekannt geworden ist, ist völlig irrelevant. Bedenklich finde ich allerdings, dass das Amt so mir nichts dir nichts die (Mail-)Adressen an die Verursacher des Bodeneingriffs weitergibt. Das ist m.E ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, schließlich hast Du einer Weitergabe Deiner Adresse wohl kaum zugestimmt… [pirate] Mit freundlichen Grüßen, Andreas Brunn