Regeln für die Sektion »Funde« - Vor Anfragen bitte lesen!

Bevor Sie in dieser Forensektion eine Anfrage zu einem mutmaßlich oder offensichtlich archäologischen Fundstück stellen, sollten Sie diesen Text hier gelesen haben.

Vorab: Dieses Forum dient dem Informationsaustausch von Archäologen und Nicht-Fachleuten gleichermaßen. Es ist keine Plattform zur Bestimmung des materiellen Wertes archäologischer Objekte!

Wenn Sie einen Fund gemacht haben, von dem Sie sich fragen, ob es vielleicht ein archäologisches Objekt ist, ist dies der richtige Ort für Ihre Anfrage.
Bedenken Sie aber, dass dieses Forum kein Dienstleistungsbetrieb ist - es kann also durchaus ein wenig dauern, bevor Sie eine Antwort erhalten (und eine Garantie gibt es auch nicht). Wenn sich andere Forennutzer berufen fühlen, werden sie antworten. Es kann aber auch vorkommen, dass keiner der anderen Forennutzer etwas zu Ihrer Frage sagen kann und Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage bekommen.

Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie aufgefordert werden, Ihren Fund den zuständigen Behörden zu melden, sofern dies noch nicht geschehen ist. In Deutschland ist man gesetzlich dazu verpflichtet, archäologische Funde zu melden.

Wenn Sie hier eine Anfrage zu einem Fundstück machen, sollten Sie folgende Informationen beifügen:

  • Fundort (ungefähre Angabe, siehe auch unten)
  • Unter welchen Umständen wurde der Fund gemacht?
  • Ist der Fund bereits den zuständigen Behörden gemeldet bzw. ist er dieser dort bereits bekannt?
  • Wenn ja: Name der Behörde, welcher der Fund gemeldet wurde / bekannt ist
  • Wenn der Fund noch nicht gemeldet wurde: In welchem Landkreis wurde der Fund gemacht?
    (Diese Information ist nötig, um die zuständige Behörde ermitteln und Hinweise für die Meldung des Fundes geben zu können)

Beschreiben Sie bitte, warum Sie denken dass es sich um ein archäologisches Artefakt handelt. Versuchen Sie bereits vor Ihrer Anfrage Informationen zu Ihrem Fund zu sammeln und teilen Sie den Lesern mit, was Sie bereits herausgefunden haben. Bei Funden, die im Rahmen einer regulären archäologischen Ausgrabung gemacht wurden, wird davon ausgegangen, dass diese Stücke den üblichen Dokumentationsprozess durchlaufen und sich im Verantwortungsbereich der zuständigen Institution befinden. In solchen Fällen sollten Sie daher noch folgende Angaben machen:

  • In welchem Kontext fand die Ausgrabung statt?
  • Welche Institution hat die Ausgrabung veranlasst bzw. durchgeführt?
  • Wer leitet(e) die Grabung?

Die genannten Informationen sind essentiell, um beurteilen zu können, ob es sich um einen Fund handelt, der möglicherweise von einer Raubgrabung stammt und/oder illegal aus dem Herkunftsland ausgeführt wurde. Wenn die oben genannten Angaben in einer Fundanfrage fehlen, werden entsprechende Nachfragen erfolgen. Sollten diese nicht zufriedenstellend beantwortet werden, kann das zur Folge haben, dass der Thread gesperrt oder vollständig gelöscht wird, desgleichen angehängte Bilder. Falls aufgrund der vorliegenden Informationen davon ausgegangen werden muss, dass es sich um ein Objekt handelt welches illegal ausgegraben oder eingeführt wurde oder derartiges beabsichtigt ist, erfolgt eine Meldung bei den zuständigen Behörden. Wenn der Anfrage Bilder beigefügt werden, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Fotos sollten möglichst scharf und aussagekräftig sein, d.h. das Objekt sollte aus mehreren Perspektiven gezeigt werden und einen Maßstab enthalten.
  • Es dürfen nur Bilder verwendet werden, deren Urheberrechte bei einem selbst liegen (eigene Fotos/Zeichnungen) oder für die eine Erlaubnis zur Verwendung vorliegt (z.B. Creative Commons Lizenz). Für jedes nicht selbst erstellte Bild ist die Quelle und die betreffende Lizenz anzugeben (z.B. Foto: Max Mustermann, CC BY-SA).
    Fehlt diese Angabe bei nicht selbst erstellten Bildern, werden diese gelöscht.
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Hier noch etwas weiterführende Lektüre zur Gesetzeslage:

Veraltete Links:

(Liste wird bei Gelegenheit ergänzt)

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Anlässlich der Urlaubszeit und des Umstandes, dass selbst Polizisten sich nicht immer über die Gesetzeslage hinsichtlich des Kulturgutschutzes im Klaren sind (s.u.), hier noch mal der ausdrückliche Hinweis, dass man Fundobjekte (egal wo auf der Welt) den zuständigen Stellen (örtliche Antikenverwaltung, das zuständige Denkmalamt oder ein lokales Museum) melden muss.

Wenn man das nicht kann oder will, läßt man bearbeitete Steine, Scherben oder sonstige Artefakte eben gleich am Fundort liegen. Auf gar keinen Fall sollte man Dinge, von denen man vermutet, dass es archäologische Funde sein könnten, aus einem anderen Land mit nach Hause nehmen.

Dieser Hinweis ist an alle gerichtet, die sich nichts weiter dabei denken, wenn sie ein hübsches oder interessantes Ding z.B. im Urlaub einstecken und dann als Souvenir mit nach Hause nehmen.
Wir wollen doch vermeiden, dass es ihnen so geht wie dem Schweizer Polizeikommandant Christian Varone, der am 30.07.2012 in der Türkei verhaftet wurde. Bei der Gepäckkontrolle am Flughafen fanden die Zöllner einen Stein, den er während seines Urlaubsaufenthaltes an einer archäologischen Fundstätte eingesteckt hatte. Offenbar hat er sich nichts weiter dabei gedacht, als er dieses Souvenir (bei dem es sich um ein Teil einer antiken Statue handelte) in den Koffer packte. Inzwischen ist er - dank Intervention aus der Schweiz an den richtigen Stellen in der Türkei - bereits wieder zuhause, in ähnlichen Fällen mussten die Verhafteten wochen- oder monatelang in türkischen Gefängnissen verbringen.

Die Links im obigen Text führen zu Artikeln der Schweizer Zeitung »Blick«, wo auch dieses Interview mit dem Ressortleiter des Archäologischen Diensts Bern erschienen ist, der die Hintergründe der Gesetze zum Kulturgutschutz kurz erläutert.

Wohlgemerkt: Das gilt nicht nur für die Türkei.

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Nachtrag zu obigem Beitrag:

Informationen der Polizei Hessen: Illegaler Handel mit Kulturgütern - Terrorfinanzierung

Mehr dazu auch im Faltblatt “Illegaler Kulturguthandel bedroht das Kulturerbe der Menschheit” (PDF) des Auswärtigen Amtes:

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Noch ein Nachtrag zum Thema bzw. zur Rechtslage in der Türkei: