Bei wem werden Funde gemeldet?

Hallo, Die Thema Betitelung ist nicht unbedingt gelungen. Ich wusste nur nicht, wie ich mein Anliegen so begrenzt ausdrücken sollte. Wie dem auch sei… Ich würde gerne von Euch Archäologen wissen, wie der Vorgang bei einer Ausgrabung ist, wenn etwas Interessantes gefunden wird. Karl A. von der Uni Bochum gräbt und findet. Er rennt zu seinem Archäologieprofessor? Und dann? Gibt es so etwas, wie ein “Archäologisches Ministerium”, wo am Ende alles katalogisiert wird? Muss irgendwem Rechenschaft abgegeben werden? Mischt sich die Regierung ein? Ein Es wäre wirklich, wirklich nett, wenn sich jemand die Zeit nehmen könnte, auf das Geschreibsel einzugehen. Vielen Dank schon einmal… Anselm

Hallo, Die “Archäologischen Ministerien” sind die jeweiligen Landesämter für Bodendenkmalpflege. DIe Bundesländer sind nochmal in Bezirke aufgeteilt welche von jeweilgen zuständigen Stellen betreut werden. Meist haben grössere Museen ihre eigenen Bereiche wie z.B. das RGM in Köln oder (noch) z.B. Trier. Dies trifft mehr oder weniger auf alle Bundesländer zu, obwohl es da teilweise in Strenge und Handhabung gewaltige Unterschiede gibt. Bevor überhaupt gegraben werden darf, muss die jeweilige Stelle erst einmal eine Grabungsgenehmigung erteilen. EInfach ein Loch graben und dies dann Ausgrabung nennen ohne den Nachweis von entsprechendenm Fachpersonal geht genauso wenig wie auf eigene Faust etwas ausgraben, dies ist sogar strafbar. Interessant ist natürlich auch relativ. Manch einfache Bodenverfärbung kann mehr Erkenntnisse bringen als ein grosser Haufen Gold und Schwerter o.ä. Nach Beendigung einer Massnahme muss ein Bericht über die Ergebnisse abgegeben werden. Eine Unterlassung ist ebenso strafbar. (Sperrung des Leiters, hohe Geldstrafen etc.) Meist wird die jeweilige Grabung (in der Regel) auch immer wieder von zuständigen Behörden kontrolliert, sofern diese nicht selbst die Grabung durchführt. DIe jeweilligen Bundesländer haben auch des öfteren entsprechnde Organe in denen die herrausragenden Erkenntnisse einmal im Jahr veröffentliche werden, wie z.B. “Archäologie im Rheinland” Wie gesagt in manchen Bereichen ohne entsprechende Strukturen werden diese Aufgaben auch tlw. von privaten Institutionen übernommen. soweit erstmal.