Speerspitze 2200 Jahre alt

Bin neu im Forum und suche brennend nach einer Antwort… Habe beim Brunnenbau in 6 m Tiefe eine Speerspitze aus Eisen gefunden.Sie ist sehr gut erhalten, ein Museum hat anhand von Untersuchungen das Alter auf 2200 Jahre geschätzt. Das Museum möchte mir die Speerspitze um rund 100 Euro abkaufen. Mache ich da einen Fehler? Vielen Dank im Voraus für euere Hilfe… Birgit

Hi, ich finde das sehr nett, dass das Museum Dir Deinen Aufwand vergüten möchte! Denn es könnte rein rechtlich die Speerspitze auch einfach behalten. Nimm das Geld und freu´Dich, etwas für die Wissenschaft getan zu haben! (Alles andere wäre Raubgräberei und - wenn leider auch nur lasch gehandhabt - strafbar.) S.

Hallo, meines Wissens nach sind gem. §984 BGB in Hessen, Bayern und NRW der Grundstückseigentümer und der Finder zu je 50% Eigentümer an den gefundenen Gegenständen, da es in diesen Bundesländern kein so genanntes Schatzregal (das Land erwirbt mit Entdeckung Eigentum an den Funden) gibt. Es gibt lediglich eine “Ablieferungspflicht” gegen Kostenerstattung, und diese tritt nur dann in Kraft, wenn der Fund nachweislich eine Bedeutung für die Geschichte des Menschen oder für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse oder für Städte und Siedlungen hat und dadurch ein wissschaftliches Interesse an seiner Erhaltung besteht. Für eine weitgehend zusammenhangslose (weil Einzelfund) Speerspitze wird wohl niemand ein Ablieferungsverfahren einleiten wollen. [left] [/left] Trotzdem würde ich zur Veräusserung bzw. zur Spende des Fundstücks raten, denn Privatsammlungen sind meist spätestens nach ableben des Privatsammlers der Auflösung preisgegeben, und das Wissen um den Fundort und die näheren Umstände sowie der damit verbundene historische Zusammenhang, der sich möglicherweise erst noch in ferner Zukunft erschließen könnte, sind für die Nachwelt unwiederbringlich verloren. Gruß, Th.